VBP warnt vor Tricksereien bei KfW-Mitteln

Bei Verstoß gegen die EnEV drohen Bußgelder

Der Verband privater Bauherren warnt davor, dass bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung hohe Bußgelder drohen.

Bußgeldbescheide drohen jedem, der bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhält. Im schlimmsten Fall, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), kann ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Das dürfte allerdings die Ausnahme sein. In der Regel werden Verstöße aber derzeit eher selten geahndet, die zuständigen Bauämter sind chronisch unterbesetzt und häufig mit der Prüfung personell überfordert.

Bußgelder drohen allerdings bei vielerlei Kleinigkeiten, beispielsweise, wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde. Auch wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch den Energieausweis vorzulegen, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Damit die Vorgaben der EnEV auch umgesetzt werden, beschränkt sich der Staat nicht nur auf Bußgeldandrohungen, sondern er lässt die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Zuständig dafür sind die je nach Landesrecht unterschiedlichen Baubehörden. Und die halten sich immer an die Bauherren. Diese sind nämlich letzten Endes verantwortlich für die Umsetzung aller Vorgaben. Zwar müssen auch die beauftragten Planer und Handwerksfirmen ordentliche Arbeit leisten, aber die Bauherren müssen die Leistungen der Fachleute prüfen.

Weil sie das als Laien meist gar nicht beurteilen können, müssen sie sich von den Firmen so genannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Diese Papiere bestätigen: Der Bau beziehungsweise Umbau entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Bauherr, so empfiehlt der VPB, sollte diese Bescheinigungen sorgfältig aufbewahren, damit er den Behörden gegenüber den entsprechenden Nachweis führen kann. Aber auch für die Dokumentation in der Haus-Akte sollten die Papiere sorgfältig verwahrt werden. Der Bauherr hat fünf Jahre Gewährleistung auf alles. Diese Erklärung muss der Handwerker ausstellen. Tut er das nicht, zu spät oder unrichtig, drohen ihm Bußgelder, und zwar bis zu 5.000 Euro.

Mit einer Anklage wegen Betrugs oder versuchten Betruges muss rechnen, wer vorsätzlich und wissentlich KfW-Mittel beantragt, obwohl er weiß, sein Haus oder die geplante Modernisierungsmaßnahme ist gar nicht förderfähig. Bekommt der Bauherr die Mittel bewilligt und verbaut sie auch, dann liegt ein so genannter vollendeter Betrug vor. Kommt das heraus, nimmt der Staatsanwalt Ermittlungen auf. Das, so der VPB, sollten Bauherren nicht riskieren. Quelle: VPB / pgl

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