Mieterbund und DUH: Vollzug der Informationspflicht mangelhaft

Behörden dulden Verstöße gegen Energieausweis-Pflicht

Jürgen Resch (links) und Agnes Sauter (DUH) wollen mit Ulrich Ropertz vom Mieterbund mehr Energieausweis-Kontrollen durchsetzen. © A. Morhart

Vorlage des Energieausweises ist bei Vermietung Pflicht. Doch Verstöße sind häufig und werden nicht geahndet.

Nur bei 38 Prozent der Immobilienanzeigen und bei 25 Prozent der Besichtigungen genügen die Wohnungsanbieter ihrer Informationspflicht mit dem Energieausweis. Staatliche Stellen sehen trotz EU-Gebäuderichtlinie einfach zu.

Das haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund bei einer Pressekonferenz in Berlin mit selbst erhobenen Daten dargelegt und zugleich scharf kritisiert. Anlass war, dass nach deutschem Recht seit fast einem Jahr mit wenigen Ausnahmen jeder Vermieter und jeder Verkäufer einer Wohnung den jährlichen Endenergie-Wärmebedarf des Gebäudes unaufgefordert angeben muss. Tut er es nicht, wird das aber nicht bestraft. Ein Bußgeld ist erst ab Mai dieses Jahres vorgesehen, und auch dann erwarten Umweltverband und Mieterschützer wenig Veränderung - schon weil kaum Personal für eine auch nur stichprobenartige Kontrolle vorhanden wäre.

Das ließe sich leicht ändern, wenn die Einnahmen aus Bußgeldzahlungen für solches Überwachungspersonal zweckgebunden wären, statt im allgemeinen Haushalt zu versickern. Außerdem fordert die DUH, bei einer Überarbeitung der EnEV - die im kommenden Jahr geplant ist - Ausnahmeregelungen zum Energieausweis zu streichen.

Das tiefere Problem ist aus Sicht der Verbände der fehlende Wille sowohl der Regierung im Bund als auch in den Ländern. Die rheinland-pfälzische Landesregierung behaupte sogar, die Angabe der Energiekennwerte werde "weitgehend eingehalten"; die in Hessen fühle sich nicht verantwortlich, und in Bremen heiße es, der Umsetzung stünden Gesetze entgegen: Nur bei konkretem Verdacht einer Rechtsverletzung dürfe man kontrollieren, also eben nicht unabhängig von einem solchen Anlass. Die DUH hat die aktuelle rechtliche Praxis in allen 16 Bundesländern sorgfältig untersucht, der Mieterbund sogar Test-Wohnungsbesichtiger losgeschickt, so dass sich die anschließenden Fragen der Journalisten nicht auf die Zustandsbeschreibung bezogen, sondern auf den Sinn des Energieausweises in seiner heutigen Form.

Ist er wirklich das "einzige Transparenzinstrument" (Mieterbund-Geschäftsführer Ulrich Ropertz), ohne das vor allem viele Mieter sich unversehens in energetisch mangelhaften Wohnungen wiederfinden, weil die Pflicht zur Information "von Vermietern und Maklern nicht ernst genommen" wird? Und ist wiederum das ein wichtiger Grund für den Sanierungsstau auf dem Wohnungsmarkt und damit ein Hemmschuh für die Energiewende? Ropertz sagt ja, denn oft könnten sich die Mietinteressenten aus den sonstigen Angaben einer Vermietungsanzeige nur unzureichend informieren. Die Höhe der Abschlagszahlung für Heizung und Warmwasser sei meist niedriger, als es dem tatsächlichen Energiebedarf entspreche. Oft werde - da gesetzlich nicht vorgeschrieben - gar nicht der darauf entfallende Betrag genannt, sondern nur eine pauschale Angabe der gesamten Betriebskosten. Und wenn der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung nicht unaufgefordert einen Energieausweis vorlege, trauten sich bei dem in vielen Regionen bestehenden Mangel an freiem Wohnraum die Mieter nicht, danach zu fragen.

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, räumte eine beschränkte Aussagekraft auch der Daten im Energieausweis ein. Aber der sei nun einmal als einzige Information von der EU vorgegeben, und die Umsetzung der Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten sei besser als nichts. Einen Eurobetrag als direkte und auch ohne fachliche Vorbildung verwendbare Angabe für den energetischen Zustand einer Wohnung zu fordern, sei "unseriös". Die DUH werde gegen einzelne Wohnungsanbieter, die weiterhin ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, klagen, sagte Resch. Flächendeckend könne das sein Verband nicht machen, aber das sei auch gar nicht notwendig. Allein schon das Risiko, belangt zu werden, werde Vermieter und Verkäufer zu vermehrter Einhaltung der Vorgaben bringen - ohne dass er aber beziffern konnte, wie stark der erhoffte Effekt einer Bevorzugung energieeffizienter Gebäude auf dem Wohnungsmarkt sich wohl in einer höheren Sanierungsrate auswirken würde. Nach einem weiteren Jahr Beobachtung werde die Umwelthilfe dann erneut Bilanz ziehen. Von Alexander Morhart

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.