Noch sind Verbraucher durch Regelungslücken unterlegen

Bauvertragsrechts-Reform sollte zum Abschluss kommen

Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts liegt noch zur Beratung. © Pixelio/ Gerd Altmann

Eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Reform des Bauvertragsrechts könnte schnell für ein Mehr an Rechtssicherheit und Verbraucherschutz sorgen.

Eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Reform des Bauvertragsrechts könnte schnell für ein Mehr an Rechtssicherheit und Verbraucherschutz sorgen. Die im Gesetzentwurf enthaltenen verbraucherbauvertraglichen Regelungen sehen für private Bauherren unter anderem ein Widerrufsrecht für Bauverträge, eine Baubeschreibungspflicht, die Begrenzung der Absicherung des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers und die Verpflichtung zur Erstellung und Herausgabe von wichtigen Bauunterlagen vor.

"Erlangen die verbraucherbauvertraglichen Regelungen Gesetzeskraft, profitieren tausende von privaten Bauherren davon. Das wäre eine sehr effektive und nachhaltige Förderung zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum", erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Die wohnungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung sieht vor, dass jährlich mindestens 300.000 neue Wohnungen entstehen sollen – rund 100.000 Wohnungen sollen dabei durch die Investitionen privater Bauherren in Eigenheime und Eigentumswohnungen realisiert werden.

Derzeit sind die Verbraucher durch zahlreiche Regelungslücken in vielen Bereichen den Bauunternehmern unterlegen. Eine aktuelle Untersuchung baurechtlicher Mandate des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover im Auftrag des BSB belegt das große Risiko von baurechtlichen Streitigkeiten für private Bauherren. So wurde bei der Auswertung von über 1.300 baurechtlichen Mandaten mit Verbrauchern ein durchschnittlicher Streitwert von rund 26.000 Euro ermittelt. Allein die Kosten gerichtlicher Rechtsverfolgung liegen durchschnittlich bei 5.700 Euro. Hinzu kommen beispielsweise Gutachterkosten in Höhe von durchschnittlich 3.800 Euro.

"Die im Gesetzentwurf vorgesehenen verbraucherbauvertraglichen Regelungen sind bei allen Interessengruppen unumstritten", sagt Becker weiter. "Vor diesem Hintergrund sollte ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für mehr Verbraucherschutz möglich sein." Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung wurde vom Bundeskabinett im März 2016 beschlossen. Im Anschluss ist er dem Bundestag zugeführt worden und befindet sich derzeit im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Beratung. Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. / bba

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