Hydraulischer Abgleich oder hydraulische Optimierung müssen sein

Bafa konkretisiert Anforderung für Heizungszuschuss

Heizungen mit Erneuerbaren brauchen hydraulischen Abgleich. © Nibe

Der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für Zuschüsse des Bafa. Manchmal reicht auch eine hydraulische Optimierung.

Vom Bafa gibt es Zuschüsse für den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien mit attraktiven Zuschüssen, also die Errichtung eines Pelletkessels, eines Hackschnitzelkessels, eines Scheitholzvergaserkessels oder einer Wärmepumpe.

Fördervoraussetzung ist allerdings die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Dasselbe gilt für den sogenannten Kesseltauschbonus, der gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermieanlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird.

Ohne den hydraulischen Abgleich beziehungsweise ohne den entsprechenden Nachweis darf das Bafa den Zuschuss nicht bewilligen und auszahlen. Auch wenn die Durchführung des hydraulischen Abgleichs einerseits zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursacht, führen andererseits abgeglichene Systeme zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb. Wie ein hydraulischer Abgleich funktioniert und was er bringt erläutert eine <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung vdz_infobroschuere_16_hydr_abgleich_1_.pdf _blank vdz-infobroschüre>Broschüre des Forums Energieeffizienz in der Gebäudetechnik.

Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich gehört der hydraulische Abgleich zu den geringinvestiven Maßnahmen. Das heißt: Der Abgleich, bei dem in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen werden, kostet vergleichsweise wenig und macht sich deswegen umso schneller bezahlt.

Es gibt aber auch Ausnahmen: Manchmal müssen zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese Einstellungen vorgenommen werden können, wie zum Beispiel der Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper. In diesen Fällen kann der hydraulische Abgleich so teuer kommen, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.

In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das Bafa anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung. Eine hydraulische Optimierung setzt jedoch voraus, dass der Fachunternehmer/Heizungsbauer eine Bestandsaufnahme, eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornimmt. Denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind.

Da jedes Gebäude und jede Heizung für sich betrachtet werden müssen, sind pauschale Aussagen leider nicht möglich. Welche Maßnahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig ausreichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall. Fachunternehmer/Heizungsbauer oder auch interessierte Antragsteller sollten sich im Zweifel beim Bafa erkundigen. Quelle: Bafa / pgl

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