Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen

Bafa fördert Effizienznetze von Kommunen

Kommunen können Fördermittel für den Aufbau von Effizienznetzwerken beim Bafa beantragen.

Zur Steigerung der Energieeffizienz können sich Kommunen im Rahmen eines Förderprogramms zusammenschließen, um mit Unterstützung durch ein Netzwerkteam Effizienzpotenziale zu erkennen und von anderen Teilnehmern zu lernen. Vom Bafa gibt es dafür jetzt Zuschüsse, Anträge müssen vor Beginn der Netzwerkarbeit gestellt werden.

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: der Gewinnungsphase, in der Kommunen vom Netzwerk überzeugt werden und in der eigentlichen Netzwerkphase, in der eine professionell betreute, mehrjährige Zusammenarbeit erfolgen soll. Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller gewährt.

In der Gewinnungsphase sind alle Sachausgaben, die für die Gewinnung von Netzwerkteilnehmern notwendig und angemessen sind, förderfähig. Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu 3.000 Euro pro Netzwerk-Projekt. Die Zuwendung erhält der Netzwerkmanager.

In der Netzwerkphase sind alle Personal- und Sachausgaben für den Ausbau, die Einrichtung und den Betrieb eines Energieeffizienz-Netzwerkes förderfähig, die im Zusammenhang mit den beschriebenen Tätigkeiten anfallen, notwendig und angemessen sind. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der jährliche Zuschuss ist auf höchstens 10.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer beschränkt. Davon abweichend sind im ersten Jahr der Netzwerkphase Ausgaben für den energietechnischen Berater bis zu 70 Prozent förderfähig. Der Zuschuss im ersten Jahr beträgt höchstens 20.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer.

Die Zuwendung erhält der Netzwerkmanager als Erstempfänger. Er muss die Zuwendung an den Zusammenschluss der Netzwerkteilnehmer weiterleiten. Dieser Zusammenschluss besteht aus den an der Netzwerkphase teilnehmenden Kommunen und wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) angesehen. Die Zuwendung wird von dem Netzwerkmanager auf das gemeinsame Konto des Zusammenschlusses weitergeleitet. Die Förderung der Netzwerkphase erfolgt unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung der Gewinnungsphase erfolgt ist. Quelle: Bafa / pgl

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