Energieberater sollen konkrete Maßnahmenfahrpläne erstellen

Bafa erhöht Fördersätze für Vor-Ort-Beratung

Die Grundförderung der Vor-Ort-Beratung wird 2013 erhöht. © Gerd Altmann, Pixelio

Ab 2013 gibt es für die Vor-Ort-Beratung zur energetischen Sanierung höhere Fördersätze. Außerdem ändert das Bafa die inhaltliche Ausrichtung der Beratungsberichte.

Beratungsberichte, die in der Regel mehr als 70 Seiten, in der Spitze sogar 200 Seiten umfassen und sich dabei noch nicht konkret auf das tatsächlich begutachtete Haus beziehen sollen ab 2013 der Vergangenheit angehören. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bafa will die Qualität der Vor-Ort-Beratung erhöhen und steckt daher neue Rahmenbedingungen für das Förderprogramm zur energetischen Sanierung ab. Die Beratungsberichte sollen konkreter werden, die Fördersätze werden angehoben.

Statt 300 Euro für Häuser mit ein oder zwei Wohneinheiten und 360 Euro für Häuser mit mindestens drei Wohneinheiten gibt es ab dem kommenden Jahr 400 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 500 Euro für Mehrfamilienhäuser. "Damit wird eine längst überfällige Preisanpassung abgebildet", begrüßt Ursula Samuel vom Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker GIH die Erhöhung. Auch die weiteren Änderungen im Förderprogramm, die Hartmut Versen, Leiter des Referats für Grundsatzfragen der rationellen Energienutzung und Energieeffizienz im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, jüngst auf dem Deutschen Energieberatertag in Frankfurt vorgestellt hat, sieht die Architektin im Wesentlichen positiv.

Vor allem eine neue inhaltliche Ausrichtung der Beratungsberichte werde vom GIH begrüßt, so Samuel. Versen zufolge soll ein Bericht künftig neben einem Gesamtsanierungskonzept für das Gebäude, das als Ziel mindestens die Sanierung auf Effizienzhausniveau verfolgt, auch einen konkreten Maßnahmenfahrplan für die sinnvolle stufenweise Sanierung enthalten. Hinzu kommt "mindestens ein für den Beratungsempfänger realisierbarer Maßnahmenvorschlag".

"Die Sanierung zum Effizienzhaus ist aus finanziellen oder anderen Gründen nicht in jedem Fall zeitnah realisierbar. Daher soll dem Hausbesitzer ein Maßnahmenplan erstellt werden, wie er durch einzelne, mit zeitlicher Verzögerung durchgeführte Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt ein Effizienzhausniveau erreichen kann", erläutert Versen gegenüber EnBauSa.de die Intention des Ministeriums.

"Alles, was darauf abzielt, stärker auf das jeweilige Gebäude und die tatsächlichen Bedürfnisse einzugehen, ist ein Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Architektin und Energieberaterin Samuel. In den vergangenen Jahren seien die Beratungsberichte immer mehr aufgebläht worden. "Beispielsweise muss der Energieberater sich heute in seinem Bericht über den Einsatz erneuerbarer Energien äußern, auch wenn im betreffenden Gebäude gerade erst eine neue Heizung eingebaut worden und eine Investition in diesem Bereich daher zum Zeitpunkt der Beratung unsinnig ist", nennt sie ein Beispiel. 

Etwas traurig ist der Energieberaterverband darüber, dass die Bonusförderung für Luftdichtheitsprüfungen, sogenannte Blower-Door-Tests ab 2012 entfällt. "Unter den geförderten Beratungen der Jahre 2010 und 2011 wurden lediglich 0,5 bis 0,6 Prozent mit dem Blower-Door-Bonus gefördert", unterstreicht Versen die geringe Bedeutung dieses Bonus. Fachleuten zufolge sei eine Luftdichtheitsmessung eher ein Instrument zur Überprüfung ausgeführter Sanierungsmaßnahmen und sollte daher im Rahmen der Baubegleitung durchgeführt werden, die im Programm "Energieeffizient Sanieren" gefördert wird, so Versen. Samuel stimmt zu, räumt jedoch ein: "Grundsätzlich tut jeder Wegfall eines Fördermittels uns Energieberatern weh."

Bisher wurde der Blower-Door-Test ebenso wie thermografische Untersuchungen als Teil der Vor-Ort-Beratung mit jeweils bis zu 100 Euro zusätzlich gefördert, wobei nur eine der beiden Maßnahmen bezuschusst wurde. Der Bonus für die Thermografie bleibt erhalten. Gleiches gilt für den Bonus für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung in Höhe von 50 Euro.

Noch eine für Energieberater wichtige Neuerung wird es geben: der Bewilligungszeitraum wird von drei auf sechs Monate verlängert. Dafür entfällt jedoch die zusätzliche Vorlagefrist von einem Monat, das heißt alle Unterlagen sind innerhalb dieser sechs Monate beim Bafa einzureichen. Zu guter Letzt ändert das Amt auch die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Berater, die in der Vor-Ort-Beratung antragsberechtigt sind. Sie entsprechen künftig den Anforderungen der Dena-Liste, auch wenn eine Eintragung auf dieser Liste nicht zwingend für die Antragsberechtigung in der Vor-Ort-Beratung ist.

von unserer Redakteurin Silke Thole

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