Adressaten sind Kommunen, Unternehmen und Kirchen

Baden-Württemberg startet Programm Klimaschutz-Plus neu

Die Förderung für Gebäudesanierung und andere Maßnahmen zur Energieeffizienz wurde mit dem Programm Klimaschutz-Plus in Baden-Württemberg neu aufgelegt.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat alle Teile seines Förderprogramms Klimaschutz-Plus für 2012 neu gestartet. Finanziell gefördert werden die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, der Einsatz von regenerativen Energien und neue Blockheizkraftwerke (BHKW) ab einer Leistung von 20 Kilowatt. Auch für den Einsatz energiesparender Straßenbeleuchtung oder für Energieberatungen gibt es Geld vom Land.

Das seit 2002 jährlich neu aufgelegte Förderprogramm richtet sich an Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kirchliche Einrichtungen. Die Landesenergieagentur KEA betreut das Förderprogramm, Anträge können dort eingereicht werden. Von 20 auf 30 Prozent erhöhte Fördersätze gibt es für Kommunen, die ein Klimaschutzkonzept vorlegen, effiziente LED-Lampen in der Straßenbeleuchtung und in Ampeln einsetzen, am Klimaschutzlabel European Energy Award® (eea) teilnehmen oder ihre regionale Energieagentur finanziell unterstützen.

Neu ist eine Förderung für überbetriebliche Energieeffizienzverbünde, sogenannte Energieeffizienztische. Hier wird ein Zuschuss von 50 Prozent der Kosten - maximal 4.000 Euro pro Unternehmen - gewährt, wenn sich mindestens fünf KMU für die Organisation und Moderation der CO2-Minderungsmaßnahmen zusammenschließen.

Für Kommunen, die am eea teilnehmen, wird die Förderung nach der Kommunengröße gestaffelt: Kommunen bis 10.000 Einwohner erhalten 8.000 Euro, Kommunen bis 50.000 Einwohner 10.000 Euro und Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie Landkreise 12.000 Euro. Zudem wird für die Erreichung des eea in Gold ein nachträglicher Bonus von 1.500 Euro gewährt.

Das Programm Klimaschutz-Plus besteht seit zehn Jahren und bemisst den finanziellen Zuschuss für energetische Maßnahmen daran, wie hoch der eingesparte Kohlendioxid-Ausstoß ist. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro. Kommunen können 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, Unternehmen und Kirchen 15 Prozent. Das Programm gliedert sich auf in das Allgemeine Programm für Unternehmen und Kirchen sowie in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise. Beide sind unterteilt in CO2-Minderungsprogramm, Beratungsprogramm und ein Programm für besonders innovative Modellprojekte.

Antragsfrist für die CO2-Minderungsprogramme ist der 31. Oktober 2012, für das Kommunale Beratungsprogramm der 30. November 2012 und für das Allgemeine Beratungsprogramm der 31. März 2013. Quelle: KEA

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