"EE-Wärmegesetz soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen"

Architektenkammer will kritische Bewertung der EnEV

Architektenverbände warnen vor Kostensteigerungen im Neubau. © B. Baumann

Die Bundesarchitektenkammer warnt, dass die EnEV 2016 das Bauen um weitere 7,3 Prozent teurer mache.

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat sich in der aktuellen Debatte um Baukosten und Energiewende mit einem eigenen Positionspapier zu Wort gemeldet. Darin argumentiert sie unter anderem, die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit für den mehrgeschossigen Wohnungsbau sei mit der EnEV 2014 erreicht. "Die anstehende Erhöhung der energetischen Anforderungen für Neubauten ab dem Jahr 2016 wird das Bauen um weitere zirka 7,3 Prozent verteuern", so die BAK. Für den energetischen Standard der EnEV ab 2016 könne die Wirtschaftlichkeit ausgehend von einer Amortisationszeit von unter 20 Jahren in der Regel nicht nachgewiesen werden.

Die Architektenkammern unterstützen außerdem den Beschluss der Bauministerkonferenz zu einer Neukonzeption von EnEV und EE-Wärmegesetz. "Diese Optimierung muss eine hohe Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten vereinbaren", so die Forderung der Standesvertreter. Sie fordern insbesondere, dass auch die Anforderungen an regenerative Energien aus dem EE-Wärmegesetz dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegen müssten.

Auch bei Schallschutz und Barrierefreiheit fordert die BAK ein Umdenken. So spricht sich die Kammer gegen die Überarbeitung der DIN 4109 und eine Beibehaltung des Niveau des Beiblatts 2 der DIN 4109: 1989-11 aus. Die Folgekosten seien ansonsten durch die geforderten komplexen Rechenverfahren zu hoch. Auch bei Barrierefreiheit könne sich das Bauen deutlich verteuern, "für bezahlbaren Wohnraum genügen barrierearme Standards, die alten Menschen ebenso wie jungen Familien hinreichenden Komfort bieten", heißt es in dem Papier weiter. Es sollten Mindestanforderungen umgesetzt werden, die eine spätere Aufrüstung möglich machten.

Die Kammer bemängelt außerdem, dass zu wenige Kommunen Grundstücksverkäufe oder die Schaffung von Baurecht an Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau knüpfen. Die Architektenkammern der Länder fordern die Kommunen auf, in Bebauungsplänen Quotierungen für den sozialen Wohnungsbau vorzusehen.

Kritik gibt es auch an teilweise aus Europa vorgegebenen Normen, die über DIN-Normen hinausgehen und für höhere Kosten sorgen, ohne dass es dafür Begründungen etwa durch Bauschäden gebe. Als Beispiel nennt das Papier Eurocodes für die Berechnung der Statik. "Bezogen auf den Wohnungsbau sind die Regeln im Vergleich zur früheren Rechtslage überzogen", so die Kammern. Die Architektenkammern der Länder fordern die Anpassung der Beteiligungsverfahren zur Einbindung der betroffenen Normenanwender. Außerdem müssten bestehende Normen auf ihre Kostenwirkungen überprüft werden.

Die Architektenkammern der Länder setzen sich außerdem für den Wiedereinstieg in einen kostengünstigen und sozial integrierten Wohnungsbau ein. Dazu solle es Wohnraumfördergesetze und den Aufbau von Wohnungsbauvermögen durch die Länder geben. Sie schlagen außerdem vor, die Grunderwerbsteuer zugunsten der sozialen Wohnraumförderung zu differenzieren. So solle bei Grundstücksverkäufen zugunsten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ein reduzierter Grunderwerbssteuersatz gelten. Eine weitere Maßnahme auf steuerlicher Seite, die die Architektenverbände für notwendig halten ist eine verkürzte Abschreibungszeit, da der hohe Anteil technischer Anlagen an der Gesamtinvestition mit Lebensdauern deutlich unter 50 Jahren zugenommen habe. pgl

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