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KfW-Programm "Sozial investieren – energetische Sanierung"

Tübinger Rathaus
Die Sanierung kommunaler Gebäude erhält Förderung. © Baumann

Seit dem 1. April 2011 sind auch Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser förderfähig. Bis dato war die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung auf Schulen, Kindergärten und Jugendhäuser beschränkt. Mit der Ausweitung auf die soziale Infrastruktur können nun auch nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen die attraktiven Kredite in Anspruch nehmen. 

Für die beiden KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" und "Sozial Investieren - Energetische Sanierung" gilt ab dem 1. April 2011: Künftig sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur förderfähig. Mit der Erweiterung der Gebäudekulisse können kommunale und gemeinnützige Träger die zinsgünstigen Kredite nun auch für Sanierungsmaßnahmen an Rathäusern, Krankenhäusern und anderen Nichtwohnhäusern in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für ganzjährig genutzte Vereinsgebäude.

 

Durch die breitere Förderung werden Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine in ihrem Einsatz für Klimaschutz und Umwelt stärker unterstützt. Zugleich werden Vereine und nicht-kommunale Träger gesellschaftlicher Einrichtungen in die Förderung einbezogen.

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