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Sonderförderung (KfW-Programm 431)

Mit diesem Zuschussprogramm fördert die KfW  die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben für Anträge, die bis 30. 11. 2011 eingereicht wurden. Ab 1. Januar 2012 beträt der Zuschuss bis zu 4000 Euro. Eigentümer von Wohngebäuden, Selbstnutzer, Vermieter oder Mieter mit Zustimmung des Vermieters können den Zuschuss bekommen.

 

Der Antrag erfolgt nach dem Umbau direkt bei der KfW, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Sanierung. Entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung. Es geht bei diesem Programm explizit um die Baubegleitung. Aufwendungen für umfassende Energieberatung werden im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert.

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