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Bafa bietet Basisförderung plus Bonus

Wohnanlage mit Solarenergie. Bild: BMU / Hiss
Wohnen mit Solarenergie. Bild: BMU

Im Rahmen des Marktanreizprogramms fördert das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Unterstützt werden:

Zusätzlich wird zur Basisförderung ein Bonusprogramm angeboten. Dieses kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • beim Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel (Kesseltauschbonus)
  • Bei Kombination regenerativer Energien (Regenerativer Kombinationsbonus)
  • Bei der Installation der Heiztechnik in Häusern mit besonders geringem Primärenergiebedarf (Effizienzbonus)
  • Stufe 1: bei Baugenehmigung vor 1995 und EnEV-Standard (Energieeinsparverordnung) oder Baugenehmigung nach 1994 und 30 Prozent unter EnEV-Standard
    Stufe 2: bei Baugenehmigung vor 1995 und 30 Prozent unter EnEV oder Baugenehmigung nach 1994 und 45 Prozent unter EnEV
  • Bei Installation von besonders effizienten Solarkollektorpumpen (Solarpumpenbonus)
  • Bei Installation von besonders effizienten Umwälzpumpen (Umwälzpumpenbonus)

Die Basisförderung kann sich dadurch um bis zu 100 Prozent erhöhen. Regenerativer Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar.

Der Antrag für eine Förderung ist innerhalb von sechs Monaten zu stellen, nachdem die Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt wurde. Gefördert werden Projekte, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragsstellung beendet sind.

Vor Umsetzung einer Maßnahme steht in der Regel eine Beratung durch einen Experten. Daher fördert das Bafa eine Beratung vor Ort mit 300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 360 Euro bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohneinheiten.

Voraussetzungen:

  • Die Beratung erfolgt durch einen bei der Bafa registrierten Energieberater
  • Der Bauantrag für das Gebäude wurde bis zum 31.12.1994 gestellt

Weitere Informationen unter: www.bafa.de

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