Schadenskosten sind deutlich gestiegen

Zahl der Bauschäden im Wohnungsbau hat sich verdoppelt

Pfusch am Bau hat sich in zehn Jahren verdoppelt. © P. Grund-Ludwig

Von 2009 bis 2013 hat sich die Zahl der Bauschäden im Wohnungsbau verdoppelt.

Von 2009 bis 2013 hat sich die Zahl der Bauschäden im Wohnungsbau verdoppelt, bei denen Versicherungen in Anspruch genommen werden mussten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), AIA AG und Institut für Bauforschung e.V. Die durchschnittlichen Bauschadenskosten haben sich von 33.000 Euro im Jahr 2002 auf 67.000 Euro im Jahr 2013 erhöht.

Grundlage des Forschungsberichtes bildet die Auswertung von 4.837 Berufshaftpflichtschäden. Bei einer im Wesentlichen gleichbleibenden Berechnungsbasis der Anzahl von Versicherungsnehmern der AIA AG zeigt sich, dass die Zahl der Bauschäden und die durchschnittlichen Bauschadenskosten stark gestiegen sind. 22 Prozent der Bauschäden treten während der Bauzeit auf und insgesamt 54 Prozent im ersten bis dritten Jahr in der Gewährleistungsfrist.

Die Ergebnisse der Studie zur prozentualen Verteilung der Schadenbilder stimmen tendenziell mit den Ergebnissen der Untersuchung des Instituts für Bauforschung Hannover "Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern – Auswertung baubegleitender Qualitätskontrollen der Bauherrenberater des BSB" überein. Angesichts der Komplexität des Bauprozesses gibt es einen starken Anstieg bei Bauschäden mit Auswirkungen auf mehrere Bauteile. Neben den schon seit vielen Jahren bestehenden typischen Schadenbildern bei der Gebäudeabdichtung, beim Brand- und Schallschutz und der Luftdichtheit der Gebäudehülle sind besonders hohe Steigerungsraten im Bereich der Wärmedämmung und der Haustechnik zu verzeichnen. Die Auswertung baubegleitender Qualitätskontrollen verweist darauf, dass Baumängel – wenn nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt – später zu Bauschäden führen, deren Beseitigungskosten die Mängelbeseitigungskosten um ein Vielfaches übersteigen.

Dabei sind laut einer gemeinsamen Untersuchung des Instituts für Bauforschung e.V. und des BSB wesentliche Ursachen für Mängel zu 21 Prozent Planungsfehler, zu 25 Prozent Bauleitungsfehler, und zu 45 Prozent Fehler in der Bauausführung. Aus Verbrauchersicht bestehe dringend weiterer Handlungsbedarf zur Durchsetzung des vertraglichen Anspruches auf fachgerechte und mängelfreie Ausführung der Bauleistungen, so der Bauherrenschutzbund. Die Studie "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenskosten" und Umfragen des Bauherren-Schutzbundes verdeutliche zugleich die bestehende große Rechtsunsicherheit, das steigende Prozesskostenrisiko für private Bauherren und das hohe Konfliktpotenzial am Bau, so der Verband.

Er verweist auf Fallstricke wie fehlende Sicherheitsleistungen, unausgewogene Zahlungspläne, unvollständige Bau- und Leistungsbeschreibungen und fehlende Regelungen zur Bauzeit sowie verbraucherfeindliche Vertragsklauseln. Weil es in Deutschland an gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz bei Bauverträgen und Bauträgerverträgen fehlt, wachse das Konfliktpotenzial am Bau und die rechtlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber.

"Der Bauherren-Schutzbund unterstützt deshalb die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Ausbau des Verbraucherschutzes für private Bauherren und besonders zur Stärkung der Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht", so Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB. Im Kern geht es aus Verbrauchersicht um gesetzliche Regelungen zur Einführung eines Widerrufsrechts bei Bauverträgen, um Sicherheitsleistungen für Verbraucher, um eine gesetzliche Leistungsbeschreibungspflicht für Unternehmer, um Festlegungen zur Bauzeit sowie zur Übergabe von Planungsunterlagen und technischer Nachweise. Quelle: BSB / pgl

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