Auch Mietrecht und Steuerförderung müssten sich ändern

Wirtschaftsexperten fordern höheren Stellenwert für Energieberatung

Ein Maßnahmenpaket ist notwendig, um Gebäudesanierung zu forcieren. © KfW/ Klewar

Mehr Fördermittel für Gebäudesanierung und Wärmewende, Anpassung des Mietrechts und Qualifikation der Energieberatung fordert ein Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat ein Papier vorgelegt, in dem konkrete Schritte beschrieben werden, die im Gebäudesektor notwendig sind um die Klimaziele zu erreichen. Dazu zählt ein Fördervolumen bei KfW- und MAP-Förderprogrammen in der Größenordnung von 3 Milliarden Euro pro Jahr  bis zum Jahr 2020. Außerdem müsse es eine dauerhafte steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen geben. Dritter Punkt ist das Mieterhöhungsrecht. Ein Interessensausgleich zwischen Mieter und Vermietern sei unter anderem durch eine Integration der Heizkostenersparnis in die Modernisierungsumlage möglich, so die Fachleute. Alternativ könnte bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen eine generelle Anhebung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zugelassen werden.

Hohen Stellenwert nimmt außerdem die Energieberatung ein. Die müsse gestärkt werden, unter anderem durch eine verbesserte Ausbildung der Energieberater, aber auch durch eine klarere Festlegung der Leistungsbausteine einer qualifizierten Energieberatung. "Die in der Vor-Ort-Beratung festgelegten Mindestanforderungen sind jedoch weder für alle Energieberatungen verpflichtend noch auf dem Markt weit verbreitet. Es fehlt ein flächendeckender Standard, der die Elemente an eine Energieberatung definiert und eine mit ausreichend Mitteln ausgestattete Einrichtung, welche die Einhaltung dieser Standards überwacht", so die Fachleute in ihrem jetzt vorgelegten Bericht. Zusätzlich zur Energie-Effizienz-Experten-Liste sei es erforderlich, die Ausbildung der Energieberater weiter zu verbessern und die Leistungsbausteine der Beratung klarer zu definieren. Außerdem sei es sinnvoll, den Beruf des Energieberaters durch eine vereinheitlichte und verbindliche Prüfung zu schützen.

Kritik äußern die Experten des IW an den nebeneinander bestehenden bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweisen. Die sollten in einen einheitlichen und verpflichtenden Energieausweis zusammengeführt werden, um einen von den Marktteilnehmern akzeptierten Nachweis über die Gebäudequalität zu schaffen. Darüber hinaus bestehe Verbesserungsbedarf, um die Ausweise einfacher zu gestalten. Vorschläge dazu gibt es auch vom Bündnis Energieausweis. von Pia Grund-Ludwig

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