Widerruf ist nur noch bis Juni 2016 möglich

Widerrufsrecht für Immobilienkredite erlischt

Kunden, die nicht über die Möglichkeit zum Widerruf bei Kreditverträgen belehrt wurden, können die Kredite nur noch bis Juni 2016 kündigen.

Das Widerrufs­recht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen mit fehler­hafter Belehrung soll 2016 erlöschen. Bislang galt dieses Recht von Kredit­kunden unbe­fristet. Betroffen sind Verträge, in denen es um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro geht.

Der Widerruf solcher Verträge macht Mühe - bringt aber viel Geld. Erfolg­reiche Kunden können mit vielen tausend Euro rechnen, sagt Stiftung Warentest. Bei hohen Kreditsummen sind gar 50.000 Euro drin. Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilien­kredit­verträgen sind die Widerrufs­belehrungen fehler­haft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen.

Regierung und Ministerium arbeiten seit Monaten an einer Gesetzes­änderung. Sie müssen die Richt­linie der EU zu Wohn­immobilien­krediten umsetzen. Im offiziellen Gesetz­entwurf von Anfang September 2015 gab es noch keine Einschränkungen des Widerrufs­rechts, wie sie die Banken­verbände seit langem fordern. Doch jetzt ist bekannt: Die Bundes­regierung will eine Einschränkung des bislang "ewigen" Widerrufs­rechts. Bundes­ministerien haben nach Erkennt­nissen von test.de dem Bundes­tag bereits einen entsprechenden Entwurf geliefert. Danach soll das Widerrufs­recht bei von Oktober 2002 bis Juni 2010 geschlossenen Kredit­verträgen am 21. Juni 2016 erlöschen. Quelle: Stiftung Warentest / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.