"Länder kontrollieren Pflicht zum Energieausweis kaum"

Vollzug der EnEV 2014 lässt zu wünschen übrig

Nur wenige Klimaanlagen werden gesetzeskonform inspiziert und energetisch optimiert.

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) bewertet das Ziel der Bundesregierung aus dem Eckpunktepapier zur Energiewende positiv, im Gebäudebereich stärker als bisher CO2-Emissionen zu verringern, fordert jedoch stärkere Durchsetzung von Kontrolle, etwa bei Inspektionen von Klimaanlagen und beim Energieausweis.

Die Koalition will von der zusätzlichen CO2-Reduzierung in Höhe von 22 Millionen Tonnen insgesamt 5,5 Millionen Tonnen durch Effizienzverbesserungen erreichen. Davon sollen 2,5 Millionen Tonnen durch den Gebäudebereich erbracht werden. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Maßnahmen aus öffentlichen Mitteln über den Energie- und Klimafonds (EKF) des Bundes zu finanzieren.

Aus Sicht des BTGA mangelt es diesen Maßnahmen des Eckpunkte-Papieres jedoch an der nötigen Klarheit und Konsequenz. Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA, sagt dazu: "Es steht in den Sternen, auf welche Maßnahmen sich die zur Verfügung stehenden Mittel am Ende verteilen. Davon hängt der Erfolg der Energieeffizienzmaßnahmen ab, für die bis zum Jahr 2020 jährlich bis zu 1,16 Milliarden Euro vorgesehen sind. Der Herbst dieses Jahres bringt hier hoffentlich mehr Klarheit, auch zu der für November 2015 vorgesehenen Gebäudeenergieeffizienzstrategie der Bundesregierung. Angesichts relativ unbestimmter, kostenträchtiger Energiesparprogramme wäre es zu begrüßen, wenn wenigstens bereits beschlossene gesetzliche Regelungen der Energieeinsparverordnung konsequent umgesetzt würden, um mögliche Emissionsminderungen auszuschöpfen."

Allein die konsequente Durchführung energetischer Inspektionen von Klimaanlagen eröffnet einer Studie zufolge Potenziale für eine Verringerung des CO2-Ausstoßes um fast 13 Millionen Tonnen. Bereits die Hälfte davon wäre nach der Untersuchung von schiller engineering und ILK Dresden durch die Umsetzung von Empfehlungen für geringinvestive Betriebsoptimierungen realisierbar. Obwohl diese energetischen Inspektionen nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben sind, wurden laut Studie weniger als 3 Prozent der betreffenden Anlagen energetisch inspiziert.

Auch bei Stichprobenkontrollen von Energieausweisen, deren Ausstellung laut EnEV für Bestandsgebäude mit sinnvollen Modernisierungsempfehlungen verbunden sein soll, lässt der Vollzug auf Länderebene zu wünschen übrig. "Angesichts dieser Vernachlässigung durch die Ordnungspolitik ist es kein Wunder, dass viele Gebäudebesitzer die Regelungen zum Energieausweis nicht ernst nehmen", kommentiert Günther Mertz. Quelle: BTGA / pgl

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