200.000 Euro pro Tag Fristüberschreitung drohen

Verzögerung der EnEV-Novelle kann teuer werden

Berichtete auf dem GIH-Bundeskongress über drohende Strafzahlungen: Peter Rathert. © EnBauSa.de/Thole

EnEV-Novelle: Für jeden Tag Fristüberschreitung bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie kann die EU 200.000 Euro Strafe verlangen, berichtet Peter Rathert, BMVBS.

Die Verzögerung der EnEV-Novelle kann die Bundesrepublik Deutschland teuer zu stehen kommen: 200.000 Euro Strafe kassiert die Euroäische Union für jeden einzelnen Tag Überschreitung der Umsetzungsfrist. "Wenn wir die Vorschriften der Europäischen Gebäuderichtlinie nicht bald in deutsches Recht umsetzen, droht uns also eine saftige Strafe", sagt Peter Rathert, Leiter des Referates "Gebäude- und Anlagentechnik, Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien"im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Eigentlich wollte Rathert vergangene Woche den 250 Teilnehmern des 2. Bundeskongresses des Verbands der Gebäudeenergieberater, Ingenieure und Handwerker GIH die verabschiedete neue Energieeinsparverordnung vorstellen. Doch daraus wurde nichts. Die EnEV-Novelle hängt nach wie vor im Bundesrat und steht dort auch in der nächsten Sitzung am kommenden Freitag, 20. September 2013, nicht auf der Tagesordnung.

Rathert zufolge könnten die Strafzahlungen ab dem Tag fällig werden, ab dem die neuen nationalen Vorschriften umgesetzt werden sollten. Das ist der 9. Januar 2013. In Deutschland sind die Vorschriften aber noch nicht einmal formuliert. Das hätte laut EU-Fahrplan eigentlich bis zum 9. Juli 2012 geschehen müssen. Man kann sich ausrechnen, dass bis zu dem Tag, an dem die EU-Vorschriften hierzulande tatsächlich angewendet werden auch bei einer schnellen Verabschiedung der EnEV-Novelle noch einige Zeit ins Land gehen wird.

"Man mag sich gar nicht vorstellen, wieviele Gebäude von den drohenden Strafzahlungen saniert werden könnten", so Rathert vor den Energieberatern. Auch aus diesem Grund sei zu wünschen, dass es mit der EnEV-Novelle doch noch in diesem Jahr zu einem guten Ende kommt.

Anders als Gesetze wird die neue EnEV mit dem Ende der Legislatur-Periode nicht verfallen, sondern könnte normal weiter im Bundesrat beraten werden. Doch selbst, wenn sich die Regierung nach der Bundestagswahl am 22. September nicht ändern sollte, glaubt Rathert nicht an eine zügige Umsetzung: "Ich denke, dass es länger dauern wird."

Zu den EnEV-Neuregelungen, die sich aus der Europäischen Gebäuderichtlinie ergeben, gehört die Stärkung der Energieausweise sowie die Einrichtung nationaler Kontrollsysteme. "Energieausweise sollen künftig mit einer Registriernummer versehen werden, durch die auf den Ersteller zurückgeschlossen werden kann. Dies dient als Grundlage für Stichprobenkontrollen laut Europäischer Gebäuderichtlinie", erläuterte Rathert den Kongressteilnehmern.

Doch nicht nur von Seiten des Bundes beziehungsweise der Ländern kommen mehr Kontrollen auf Energieberater zu. Auch die Förderbank KfW plant im Rahmen einer Qualitätsoffensive mehr Kontrollen bei den Antragstellern im Rahmen der Förderprogramme Energieffizient Bauen und Sanieren. "Wir werden die Stichprobenkontrollen bei Antragstellung, nach Zusage und nach Fertigstellung ausbauen", berichtete KfW-Manager Ralf Preußner auf dem Kongress in Ulm den Energieberatern. "20 bis 40 Prozent von Ihnen werden in irgendeiner Form von den Proben betroffen sein."

Stellt die Bank dabei Verfehlungen der Förderzwecke fest, werden Zusagen angepasst oder Verträge gekündigt. Das kann für die Sachverständigen als Antragsteller weitreichende Konsequenzen haben, denn "Sie haften gegenüber Ihren Auftraggebern", so Preußner.

Neben den vermehrten Kontrollen will die Förderbank sich mehr in die Definition und Festigung des Berufsbildes Energieberater einbringen. "Wir wollen mehr Orientierung für den Umfang der Aufgaben eines Sachverständigen anbieten und werden für die einzelnen Gewerke Mindestanforderungen an Planung und Durchführung definieren", berichtete der KfW-Manager. Ziel sei es, die Anforderungen zu vereinheitlichen.

von Silke Thole

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