Handwerkstag sauer über Benachteiligung beim Sanierungsfahrplan

Untersteller legt Eckpunkte für Wärmegesetz vor

Franz Unterstellers Umsetzung des Sanierungsfahrplans stößt beim Handwerk auf Widerspruch. © Fazii

Die Umsetzung des Sanierungsfahrplans im Erneuerbare Wärmegesetz in Baden-Württemberg stößt beim Handwerk auf Unmut.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die lange erwarteten Eckpunkte zur Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes vorgelegt. Sie beinhalten Regelungen, die den Umstieg auf Erneuerbare Wärme bei Bestandsgebäuden beschleunigen und die Sanierungsquote im Ländle erhöhen sollen.

Wie von Landesumweltminister Franz Untersteller angekündigt, wird der Pflichtanteil für Erneuerbare auf 15 Prozent erhöht. Es gibt aber keine Ankertechnologie mehr wie bislang, sondern viele Wege.

Bei Solarthermie ist die Kollektorfläche pauschaliert, um das Verfahren zu vereinfachen. Dabei wird die notwendige Kollektorfläche von 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter Wohnfläche auf 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter erhöht. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten reichen 0,06 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche.

Bei der Nutzung von Holz in einem Zentralheizungskessel kann im Regelfall ein Deckungsanteil von 100 Prozent am Wärmebedarf erreicht werden. Werden Einzelraumfeuerungen genutzt, müssten unter Beibehaltung der Mindestwirkungsgrade mindestens 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizt werden, um 15 Prozent Deckungsanteil zu erreichen.

Bei Bioöl wäre eine Beimischung von 15 Prozent gefordert. Allerdings sind die meisten Geräte nicht dafür freigegeben. "Zur Vermeidung weiterer Nutzungskonkurrenzen, auch mit der Nahrungsmittelproduktion, sollen daher keine weiteren Anreize im EWärmeG für eine verstärkte Nachfrage nach Bioölen gesetzt werden", heißt es in den Eckpunkten, Bioöl entfällt also als Option. Biogas bleibt zulässig.

Bei einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe soll die geforderte Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 zu einem Anteil erneuerbarer Energie von 15 Prozent führen.

Mögliche Ersatzmaßnahmen sind unter anderem, besser als von der EnEV gefordert zu sanieren oder bei Wohngebäuden mit maximal zwei Geschossen die Kellerdecke zu dämmen. Bei der Heizung wird Mini-KWK, aber auch PV anerkannt. Kombimaßnahmen sind zugelassen. Außerdem wird die Novelle auf Nichtwohngebäude ausgeweitet.

Die Vorlage eines entsprechenden langfristigen Sanierungsfahrplans soll bei Wohngebäuden zur Verringerung der Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien führen. Das könnten zum Beispiel heißen, dass ein Sanierungskonzept erstellt wird und dann bei einer Heizlast bis 50 kW nur 10 Prozent des Wärmebedarfs durch Solarthermie oder Biogas gedeckt werden muss oder bei Gebäuden mit bis zu zwei Geschossen eine Kellerdeckendämmung erfolgt.

Der Sanierungsfahrplan in der jetzt vorgeschlagenen Fassung stößt bei den Handwerksverbänden auf große Empörung. Der Grund: Wer einen Sanierungsfahrplan erstellt, muss die Berechtigung zur Bafa-Vor-Ort-Beratung haben. Das ist als Qualitätssicherung gedacht. Die Crux: Es schließt Handwerker aus, die entweder einen Betrieb leiten oder angestellt sind. Also die überwiegende Mehrheit der Handwerker, die Energieberater sind, daneben aber noch andere Einkommensquellen haben (müssen).

Dafür hat Michel Durieux, Referent für Energie-, Umwelt- und Technologiepolitik beim Baden-Württembergischen Handwerkstag kein Verständnis. Er findet zwar einen Sanierungsfahrplan gut, aber nicht die Benachteiligung derjenigen Handwerker, die eine Zusatzausbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk absolviert haben. Die können beispielsweise in Baden-Württemberg den Energiesparcheck anbieten. Der wurde 2012 knapp 1900 mal in Anspruch genommen, daneben gab es 2000 Bafa-Beratungen.

Setze man nun im Sanierungsfahrplan alleine auf die Bafa-Zulassung, werde das der Beraterstruktur im Lande nicht gerecht. "Das Umweltministerium kennt die Problematik, mir ist nicht nachvollziehbar warum das nicht berücksichtigt wird", beschwert sich Durieux. 3,5 Millionen Euro sollen in die Entwicklung der Neukonzeption des Sanierungsfahrplans und in die Förderung fließen. "Das Geld wäre in einer Weiterentwicklung des bestehenden Instruments Energiesparcheck besser aufgehoben", ist Durieux sicher. von Pia Grund-Ludwig

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