Unternehmererklärung muss bei Sanierung sein
Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Das kennt auch Birgit Holfert, Expertin der Verbraucherzentrale Energieberatung. Viele Verbraucher seien verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten. Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen dann beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen: "Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen", berichtet Birgit Holfert.
Zumindest hier braucht sich laut der Energieexpertin jedoch niemand Sorgen zu machen. Um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte "Unternehmererklärung" verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht. Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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