Excel-Software hilft bei der Umsetzung

Umsetzung des E-Wärme-Gesetzes tritt in die heiße Phase

Alexander Renner, Bundeswirtschaftsministerium, beobachtet den Sanierungsfahrplan mit Interesse © P. Grund-Ludwig

Vor dem Inkrafttreten der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes werden die Experten fit gemacht für das neue Gesetz.

In gut einem Monat, am 1. Juli 2015, tritt die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes in Baden-Württemberg in Kraft. Es ist nach wie vor das einzige Landesgesetz, das für Bestandsgebäude Verpflichtungen zum Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmebereich beim Heizungstausch beinhaltet. Es gilt für Gebäude ab dem Baujahr 2009.

Die Hoffnung, dass andere Bundesländer nachziehen, vor allem diejenigen, an denen die Grünen beteiligt sind, haben sich nicht erfüllt. Karl Greißing, Leiter Energiewirtschaft im Umweltministerium des Südwestlandes, ist aber sicher, dass sich das ändern wird. In einigen Bundesländern gebe es Interesse, nicht das komplette Gesetz, aber einige Ideen daraus zu übernehmen, sagte er im Rahmen einer Veranstaltung von Zukunft Altbau auf der Fachmesse CEB.

Parallel zur Verabschiedung des Wärme-Gesetzes soll es noch weitere Initiativen geben, um dem Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung näher zu kommen zu erreichen. Derzeit liegt diese Quote bei 10,8 Prozent, sie soll sich in den nächsten fünf Jahren verdoppeln. 2050 soll sie sogar 90 Prozent betragen. Eine der Maßnahmen, die die Wärmewende voranbringen soll, ist die verstärkte Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung. Ein KWK-Konzept für Baden-Württemberg soll bis Juli vorliegen, man arbeite auch an einem Förderprogramm für Nahwärmenetze nach, so Greißing. Außerdem sei man in Verhandlungen mit den Kommunen über einen Klimapakt, "ich hoffe, dass wir das bis Herbst abschließen", so Greißing.

Auf Bundesebene wird mit Interesse betrachtet, wie sich der Sanierungsfahrplan entwickelt, Baden-Württemberg habe mit der Teilanerkennung im Rahmen des E-Wärme-Gesetzes einen großen Schritt getan, sagte Alexander Renner, zuständig für Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudesektor beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Auf Bundesebene gibt es derzeit Gutachten, die sich ebenfalls mit der Einführung eines solchen Sanierungsfahrplans beschäftigen.

Die Gesetzesnovelle in Baden-Württemberg sieht vor, dass beim Tausch einer Heizung im Gebäudebestand 15 Prozent Erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Um das zu erreichen, gibt es unterschiedliche Optionen, eine davon ist der Sanierungsfahrplan. Er gilt in Wohngebäuden als Erfüllung der Pflicht zum Einsatz Erneuerbarer in Höhe von 5 Prozent, in Nichtwohngebäuden ist sogar die vollständige Erfüllung des E-Wärme-Gesetzes mit dem Sanierungsfahrplan möglich. Der Sanierungsfahrplan ersetzt den bis dahin in Baden-Württemberg geförderten Energiesparcheck.

Der Aufwand für die Erstellung wird, so Martin Pehnt vom IFEU, der ihn mit entwickelt hat, ähnlich hoch sein wie der für eine Bafa-Vor-Ort-Beratung. Die wird im Rahmen des Wärme-Gesetzes genauso anerkannt wie die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Dessen Ziele sind aber ehrgeiziger. Ziel der Bafa-Beratung ist die Sanierung zum Effizienzhaus, der Sanierungsfahrplan führt zu einem Effizienzhaus 55. So sieht er beim Wärmeschutz im Vergleich zur derzeit gültigen EnEV 2014 ein Plus von 20 Prozent bei den Ansprüchen vor. Gleichzeitig bietet er aber die Möglichkeit, an die Gewohnheiten der Nutzer angepasst zu werden. Wer sparsam heizt, weil er wenig zu Hause ist, kommt also möglicherweise zu anderen Konzepten im Sanierungsfahrplan als jemand, der, etwa mit kleinen Kindern, viel Zeit zu Hause verbringt. Bei Nichtwohngebäuden ist die Berücksichtigung des Nutzerverhaltens sogar verpflichtend.

Erstellen darf den Sanierungsfahrplan jeder, der einen Energieausweis ausstellen kann und Zusatzqualifikationen hat wie beispielsweise den Nachweis "Energieberater im Handwerk." Auch Energieberater, die auf der Effizienzexpertenliste des Bundes gelistet sind, sind ausstellungsberechtigt. Die Anforderungen an die Experten sind aber weniger rigide als beim Bafa-Bericht. Dort muss der Berater komplett neutral sein, er darf keine wirtschaftlichen Interessen haben. Das schließt viele aus, die einen Handwerksbetrieb haben. Beim Sanierungsfahrplan muss der Berater unterschreiben, dass er neutral berät. Neutral beraten kann er grundsätzlich auch dann, wenn er aus einem bestimmten Segment kommt. Für einen Bafa-Bericht gibt es einen höheren Zuschuss, er beträgt für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 800 Euro. Beim Sanierungsfahrplan steht das noch nicht fest, er düfte aber eher um die 200 Euro betragen.

Insgesamt sieht das E-Wärme-Gesetz für Wohngebäude 14 Erfüllungsoptionen und für Nichtwohngebäude 17 Optionen vor. Diese können auch kombiniert werden. Um die Komplexität in der Beratung zu vermindern, hat die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg eine Anwendung entwickelt, die auf Basis der Tabellenkalkulation Excel arbeitet. Dort sind die Anforderungen bereits hinterlegt. Durch Ausfüllen der Daten zur geplanten Anlage sieht ein Berater auf einen Blick, ob diese den Anforderungen genügt und kann gegebenenfalls nachjustieren. Derzeit wird sie von Verbänden getestet. Wenn es fertig ist, wird es ein Druckmodul geben, das mit unterschiedlichen Berechnungsprogrammen zusammenarbeitet, die Energieberater ohnehin einsetzen. Debatten gab es im Vorfeld vor allem um die Regelungen zum Bioöl. Das ist als Erfüllungsoption zu 10 Prozent erlaubt, ebenso wie Biogas. Bei Einzelraumfeuerungen gab es keine Änderungen. Für Heizungen, für die ein verbindlicher Auftrag bis 31. Mai vorliegt, gilt das alte Wärme-Gesetz auch dann, wenn die nach dem 1. Juli installiert werden. Diese Übergangsfrist soll bis Oktober gelten. von Pia Grund-Ludwig

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