Bauherren werden in Verträgen häufig benachteiligt

Studie rügt Verträge für schlüsselfertiges Bauen

Institut kritisiert Verträge bei schlüsselfertigen Häusern. © Heinz von Heiden

Private Bauherren werden beim schlüsselfertigen Bauen häufig über den Tisch gezogen, so eine Studie des Instituts Privater Bauherren.

Eine Ohrfeige für die Anbieter von schlüsselfertigen Häusern ist eine aktuelle Untersuchung von deren Bauverträgen durch das Institut Privater Bauherren. Kein Vertrag wurde aus Bauherrensicht mit gut bewertet, nur 4 von 117 ausgewerteten Verträgen konnten sich wenigstens das Siegel akzeptabel sichern. 97 Prozent hält die Untersuchung für nicht empfehlenswert. Verantwortlich für die Bewertung war der Baurechtler Jochen Glöckner von der Universität Konstanz.

Die Fachleute haben sich unterschiedliche Segmente vom Vertragsabschluss über die Festlegung der Bauzeit bis hin zur Preisfindung und Zahlungsweise angeschaut und in nahezu allen Bereichen in den ihnen vorgelegten Verträgen eine eklatante Benachteiligung der Bauherren festgestellt. Grundlage der Untersuchung waren insgesamt 117 vorliegende Verträge seit Juli 2003.

Bei den Bauleistungen zeige sich, dass die Bauleistungsbeschreibungen unklar und unvollständig seien. Darüberhinaus behielten sich die Unternehmen vor, nachträglich nach Vertragsabschluss die Leistungen einseitig zu ändern. Solche Vorbehalte seien in drei von vier vorgelegten Verträgen enthalten.

Ein zweiter Kritikpunkt, der sich aus der Studie ergibt, sind die Regelungen zur Bauzeit. In weniger als 20 Prozent der Fälle wurde die Bauzeit mit einem konkreten Kalenderdatum versehen. In der Hälfte der Fälle dagegen hat die Berechnung der Bauzeit mit Baubeginn begonnen. Wer eine Wohnung kündigen muss hat damit kaum Planungssicherheit, weil sich der Baubeginn verzögern kann.

Selbst Vertragsstrafen bieten aus Sicht des Instituts keine Garantie auf Absicherung von Risiken. Auch dabei würden die Bauherren über den Tisch gezogen, denn Vertragsstrafen dienten häufig dazu, den Bauherren die Möglichkeit zu nehmen, später höhere Schäden geltend zu machen. Die können dann entstehen, wenn man beispielsweise die bisherige Wohnung nicht fristgerecht räumen kann. Oder wenn Zusatzkosten durch teure Einlagerung von Möbeln oder Zwischenmiete entstehen. Dies ist zwar nicht die Regel, war aber immerhin noch bei fünf der untersuchten Verträge der Fall.

 

Ganz besonders kritisch wird es beim Geld. So sei der vermeintliche Festpreis beim schlüsselfertigen Bauen oft gar keiner, so die Experten. In der Mehrzahl der Fälle ist der Festpreis zeitlich begrenzt. Außerdem würden die Bauherren häufig durch unangemessen hohe Zahlungen zur Vorkasse gedrängt. Das bemängelt das Institut in fast allen Verträgen.

Auch dass der Bauherr überhaupt eine korrekte Leistung erhalte sei bei vielen Verträgen nicht sicher. "In 55 Prozent der Verträge werden Mängelrechte des Bauherren auf verschiedene Weise ganz oder in Teilen ausgeschlossen oder beschränkt", heißt es in der Untersuchung. In 13 Prozent der Verträge wurden sogar die Verjährungsfristen für Mängel unzulässig gekürzt.

Die Zahlen lassen sich sicher nicht auf alle Fälle schlüsselfertigen Bauens hochrechnen. Die Verträge hat der Verband Privater Bauherren gesammelt. Dort laufen häufig Beschwerden auf, dann werden Verträge eingereicht. Es kann sich also durchaus um eine Negativauswahl handeln. Die Zahl der Verträge sei aber groß genug um die Annahme zu widerlegen "etwaige Probleme gingen allein auf vereinzelte schwarze Schafe in der Branche zurück", sagt Glöckner. von Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.