Dena und GdW läuten Wahlkampf ein

Steuerförderung soll wieder auf die Tagesordnung

Bei der Finanzierung der Sanierung soll ein Steuerbonus helfen. © Interhyp

GdW und Dena wollen Steueränderungen bei Neubau und Sanierung. Der GdW will eine höhere AfA.

Der Verband der Immobilienunternehmen GdW und die Deutsche Energie-Agentur Dena nutzen die Wahlkampfzeit, um eine verbesserte Förderung von Neubau und Sanierung auf die Tagesordnung zu setzen.

Dem GdW geht es um die Erhöhung der steuerlichen Abschreibung von Wohnimmobilien von 2 auf 4 Prozent. Dazu hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) eine Studie erstellt. "Die steuerliche Abschreibung von 2 Prozent trägt nicht mehr dem wirtschaftlichen Verbrauch von Wohngebäuden Rechnung und verhindert eine angemessene und dringend benötigte Neubauquote", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Aus diesem Grund müsse die steuerliche Normalabschreibung verdoppelt und damit der Abschreibungssatz auf die Höhe des tatsächlichen wirtschaftlichen Verbrauchs angehoben werden.

"Obwohl der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in Ballungsräumen steigt, wird die Bautätigkeit im Vergleich zu anderen Investitionen steuerlich benachteiligt. So wird Neubau ausgebremst, was sich auch in steigenden Mieten ausdrückt", so der GdW-Chef. Eine erhöhte Abschreibung könne auch dazu führen, dass Finanzinvestoren nicht nur vorrangig Gebäudebestände aufkaufen, sondern für sie auch der Neubau von Wohnungen attraktiver wird.

Die Dena ruft nach Erscheinen eines neuen Sonderberichts der Internationalen Energieagentur (IEA) dazu auf, in Deutschland die Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz zu verstärken. Die IEA weise zu Recht darauf hin, dass dabei ein Schwerpunkt auf Gebäude gelegt werden müsse, weil hier das größte wirtschaftliche Potenzial zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu erschließen ist.

Die Dena empfiehlt deshalb, die Ende 2012 gescheiterte Einführung von steuerlichen Anreizen für die Gebäudesanierung wieder auf die Agenda zu setzen und die neue Energieeinsparverordnung im Bundesrat Anfang Juli ohne weitere Verzögerung oder Abstriche zu verabschieden. Quellen: GdW / Dena / pgl

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