Wohnungswirtschaft warnt vor fehlender Rentabilität

SPD will Umlagefähigkeit bei Sanierung senken

Die SPD hat einen Antrag verabschiedet, der eine Absenkung der Umlagefähigkeit von Maßnahmen der Gebäudesanierung vorsieht. Die Wohnungswirtschaft läuft dagegen Sturm.

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag zum Mietrecht verabschiedet, der vorsieht, die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen nur noch in einer Höhe von neun Prozent umlagefähig zu machen. Bislang sind es 11 Prozent. Diese Forderung hatten auch Bündnis 90/ Die Grünen in einem Antrag Ende 2011 in den Bundestag eingebracht. Für die Unternehmen der Wohnungswirtschaft ist das ein rotes Tuch.

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt außerdem den Vorschlag des Bundesjustizministeriums ab, das Mietminderungsrecht bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen für drei Monate auszuschließen. Eine derartige Regelung führe zu Rechtsunsicherheit und habe lediglich Symbolcharakter, heißt es im Antrag.

"Solche Regelungen würden das Engagement der Wohnungs- und Immobilienunternehmen, aber auch der privaten Vermieter, für die energetische Sanierung von Wohnungsbeständen rasch beenden. Diese Pläne sind mehr als kontraproduktiv, wenn wir die Klimaschutzziele für den Wohnungsbereich erreichen wollen", meldet sich Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbands postwendend zu Wort. Die Verbände argumentieren, dass sich Sanierungen dann noch weniger rechneten als heute schon. Derzeit ist aber für viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft das Problem, dass sie in vielen Regionen eine Umlage von 11 Prozent ohnehin nicht durchsetzen können, da der Mietmarkt das nicht hergibt.

"Die Vorschläge zur Senkung der Umlagefähigkeit sind ein ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter", argumentiert Gedaschko. Das in seinen Grundsätzen von den BSI-Verbänden und deren Unternehmen anerkannte soziale Mietrecht gewährleiste für den Mieter durch die Begrenzung auf die Vergleichsmiete moderate Entwicklungen der Mieten. Dies belege auch der geringfügige Anstieg der Mieten in Deutschland. Von Anfang 2000 bis Ende 2011 seien die Kaltmieten lediglich um 14,7 Prozent gestiegen, während sich der allgemeine Lebenshaltungsindex im gleichen Zeitraum um 21,5 Prozent erhöht hat. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.