Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Haushaltssperre betrifft auch Gebäudesanierung

NRW stoppt Förderung für Heizungen mit Erneuerbaren

Einen vorläufigen Förderstopp für Heizungen mit Erneuerbaren gibt es in NRW aufgrund der Haushaltssperre.

Aufgrund der am 1. Juli 2014 bekanntgemachten Haushaltssperre des Landes Nordrhein-Westfalen können im Programmbereich "progres.nrw - Markteinführung" derzeit keine Förderanträge abschließend bewilligt werden. Anträge an das Bafa zum Umstieg auf Erneuerbare sind natürlich weiter möglich.

Bereits gestellte Anträge für das Jahr 2014 bleiben gültig, können jedoch erst bewilligt werden, wenn die Haushaltssperre wieder aufgehoben ist oder aber von der Landesregierung eventuelle Ausnahmeregelungen für das Programm beschlossen werden. Dasselbe gilt für Anträge, die nach dem 1. Juli 2014 gestellt wurden oder im laufenden Jahr noch gestellt werden.

Nicht betroffen von der derzeitigen Haushaltssperre des Landes sind Anträge, die bereits bewilligt worden sind. Das heißt: Wer bereits einen abschließenden Bescheid erhalten hat, kann sich auf die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse verlassen.

Mit Landesmitteln gefördert werden im Prinzip zum Beispiel Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmeübergabestationen zur Nutzung von Fernwärme oder auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK).

2013 hatte die NRW-weit zuständige Abteilung für Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg einen regelrechten Boom im progres-Bereich "Markteinführung" registriert – mit insgesamt rund 8.800 Antragstellern, die erneuerbare Energie erzeugen und auf Energieeffizienz setzten. 19,2 Millionen Euro Fördermittel wurden bewilligt – und damit 8,1 Millionen Euro mehr als in 2012.

Neben dem Förderbaustein Markteinführung beinhaltet das Programm progres.nrw die Bausteine "Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK für Unternehmen) und "Innovation". Zudem bestehen mit dem "European Energy Award", "Energiesparer NRW" und "Energieberatung" weitere Informations- und Förderangebote für Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen. Von der Haushaltssperre betroffen sind hierbei Förderungen, die ausschließlich aus Landesmitteln erfolgen. Quelle: Bezirksregierung Arnsberg / pgl

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