KfW und Bafa bemühen sich um mehr Qualität bei der Energieberatung

Neues KfW-Online-Werkzeug prüft Förderfähigkeit

Förderanträge werden künftig online auf Plausibilität geprüft. © EnBauSa.de

Die KfW führt ein neues Online-Tool für die Antragstellung zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein. Künftig können Anträge nur noch gestellt werden, wenn die Angaben zur Effizienzhaus-Berechnung plausibel sind.

Anträge im Rahmen der KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren können künftig nur noch gestellt werden, wenn die Angaben zum Projekt plausibel sind. Damit ändert die Förderbank ihre Praxis, die Förderfähigkeit eines Bauvorhabens erst nach der Antragstellung zu prüfen. Die Plausibilitätsprüfung soll online erfolgen, berichtete Dirk Markfort, technischer Sachverständiger bei der KfW auf dem Deutschen Energieberatertag 2012 in Frankfurt.

"Die Sachverständigen füllen das Antragsformular online aus. Dann prüft ein Online-Tool, ob die eingegebenen Daten im Hinblick auf die energetischen Anforderungen im jeweiligen Programm plausibel sind. Ist dies der Fall wird die Antragsstellung bestätigt", so Markfort. Sind die Angaben nicht plausibel, erhält der Sachverständige Hinweise auf mögliche Berechnungsfehler und muss Zusatzfragen beantworten. Auf diese Weise möchte die KfW die Planungssicherheit bei der Antragstellung und die Qualität der Anträge erhöhen.

Auf mehr Qualität zielt auch die Liste der technischen FAQ, um die die Bank zu Beginn des Jahres ihr Informationsangebot für Architekten, Ingenieure, Energieberater und andere Experten für die Berechnung von Effizienzhäusern erweitert hat. Zusammengestellt wurden die technischen FAQ auf der Basis von häufig von Sachverständigen gestellten Fragen sowie von häufig vorkommenden Fehlern in den Nachweisen von KfW-Effizienzhäusern. "Diese Liste enthält unsere Vorstellungen, wie Effizienzhaus-Berechnungen durchzuführen sind. Für uns ist es wichtig, dass Sie alle gleich rechnen", empfahl Markfort die Anwendung der FAQ im Rahmen von Effizienzhaus-Berechnungen für die Programme Energieeffizient Sanieren (Programmnummern 151/152, 430) und Energieeffizient Bauen (153).

 

Als weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung führte der technische Sachverständige der KFW die Einführung einer zentralen Expertenliste für Sachverständige an und legte dabei Wert auf die Feststellung, dass es sich dabei keineswegs um eine Dena-Liste handelt. Dieser Begriff hat sich im Zuge der Diskussionen in den vergangenen Wochen etabliert. "Die Dena ist lediglich der Dienstleister, der die Liste im Auftrag der KfW erstellt. Sie macht das, was wir ihr ins Pflichtenheft schreiben", stellte Markfort klar. Dennoch wurde im Verlaufe des Deutschen Energieberatertages deutlich, dass der Begriff Dena-Liste trotz aller Bemühungen seitens der KfW nicht mehr zu tilgen ist.

"Die Dena ist immerhin zu 76 Prozent im Staatsbesitz", unterstrich Hartmut Versen, Referatsleiter im Bundeswirtschaftsministerium. Er machte zudem deutlich, dass die Eintragung in die von der Dena betreute Expertenliste keinen Einfluss auf die Antragsberechtigung im Rahmen der Vor-Ort-Energieberatung hat. "Auch wer von der Dena nicht auf der KfW-Expertenliste aufgeführt wird, bleibt antragsberechtigt." Die Bafa prüfe weiterhin selbst die Antragsberechtigung im Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung. Allerdings fehle den nicht in der Dena-Liste verzeichneten Energieberatern ein wichtiges Marketinginstrument, da die Bafa Interessenten auf diese Liste verweise.

Dass die Listung tatsächlich ein wertvolles Marketinginstrument ist, berichtete in Frankfurt die teilnehmende Architektin und Energieberaterin Elvira Fischer-Zwizdic: "Für mich hat sich die Eintragung schon jetzt gelohnt. Ich erhalte deutlich mehr Anfragen und Aufträge." Die anrufenden Kunden zweifelten trotz kleiner Sprachdefizite keine Minute an ihrer Kompetenz, so Fischer-Zwizdic weiter, "weil sie der KfW vertrauen".

Aus Sicht von Versen und Markfort ist die Expertenliste der Dena durchaus geeignet, die Qualität bei der Energieberatung zu erhöhen. Markfort: "Bisher konnten wir lediglich die Kreditnehmer sanktionieren, wenn Anträge mangelhaft gestellt wurden – durch nicht-Vergabe. Mit den Beiträgen, die für die Eintragung in die Expertenliste erhoben werden, finanzieren wir nun Kontrollen und können auch die Energieberater treffen, wenn sie ihre Arbeit schlecht machen."

Von unserer Redakteurin Silke Thole

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