EU-Gebäuderichtlinie so nicht zu erreichen

Nabu legt eigenen Vorschlag für EnEV vor

Sieberg: EnEV-Reform ist zu lasch. © Morhart

Mit der Novelle der EnEV, die derzeit diskutiert wird, seien die Energieeffizienzziele der EU nicht zu erreichen, so Ulf Sieberg, Energiereferent des Naturschutzbunds.

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hat Pläne von Bundesbau- und Umweltministerium für die EnEV 2012 heftig kritisiert und einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Energiereferent Ulf Sieberg sagte in Berlin, mit den geplanten "laschen" Anforderungen seien weder die von der Bundesregierung selbst formulierten Effizienzziele noch die Einhaltung der maßgeblichen EU-Richtlinie 2010/31/EU erreichbar.

Ein im Vorfeld von Bundesbauminister Peter Ramsauer bestelltes Begleitgutachten sei "manipuliert". Dieses enthalte eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit "realitätsfernen" Annahmen und unterschätze, welche Wärmeschutzanforderungen bis 2020 vertretbar seien. Unter anderem würde ein solcher EnEV-2012-Entwurf auch dazu führen, dass mit Steuergeld Dämm-Maßnahmen mit niedrigem Standard gefördert würden, obwohl sie auch ohne KfW-Unterstützung sowieso wirtschaftlich seien.

Dieses Geld fehle dann bei Maßnahmen, die für den Klimaschutz sinnvoll seien, aber für die Hausbesitzer nur mit Förderung rentabel gemacht werden könnten - zum Beispiel Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Insgesamt führe der Regierungsentwurf dazu, dass die dann nicht ausreichend wärmegeschützten Gebäude irgendwann außerhalb des Sanierungszyklus nachgedämmt werden müssten. Sie würden zu "Investitionsruinen".

Worum geht es genau? Ramsauers Ministerium stützt sich vor allem auf ein Begleitgutachten des Kasseler Ingenieurbüros Hauser. Zentraler Inhalt ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Amortisieren sich innerhalb eines bestimmten Betrachtungszeitraums die Kosten verschiedener Varianten von Wärmedämmung und Lüftungsanlagen? Sieberg kritisiert die Annahmen, die dem Gutachten zugrundeliegen. Die beiden wichtigsten sind die Länge des Betrachtungszeitraums und die Energiepreisentwicklung für die kommenden Jahre.

Zum Betrachtungszeitraum für Effizienzmaßnahmen im Neubau heißt es im Hauser-Gutachten: "In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird eine Amortisationszeit von 20 Jahren als wirtschaftlich vertretbar angenommen." Der Nabu nennt das "realitätsfern", "willkürlich gewählt", und "deutlich zu kurz" und bemängelt, dass der Restwert der Bauteile am Ende dieser 20 Jahre nicht berücksichtigt werde.

Schon die unterschiedlichen Zeiträume sind verwirrend. Langjährige Beobachter erinnern sich, dass es seit der Wärmeschutzverordnung von 1977 ein Grundsatz der Verordnungsgeber war, dass vermiedene Brennstoffkosten noch der Generation zugute kommen sollten, die zunächst die Belastungen aus gesetzlichen Auflagen zu tragen hätte. Das begründet einen Unterschied zwischen "Nutzungsdauer" und "Betrachtungszeitraum".

Solche Überlegungen fließen nicht in die Argumentation von Nabu-Mann Ulf Sieberg ein. Er verweist vielmehr auf die Nutzungsdauer für Wohngebäude im Steuerrecht und im Bewertungssystem für Baumaßnahmen der Bundesverwaltung. Dort finden sich im "Leitfaden Nachhaltiges Bauen" 50 Jahre als Vorgabe, aber nicht für die Nutzungsdauer, sondern für den Betrachtungszeitraum. Anstatt diese Vorlage aufzugreifen und konsequent die 50 Jahre vorzuschlagen, will der Nabu aber dann doch wieder eine typische Nutzungsdauer von Dämmschichten mit 40 Jahren als Betrachtungszeitraum beim Neubau nehmen.

Die zweite wichtige - und ebenfalls strittige - Annahme ist die künftige Energiepreisentwicklung. Nabu-Referent Sieberg sagt, im Hauser-Gutachten werde mit durchschnittlichen jährlichen Steigerungen von rund 1,5 Prozent bis 2,7 Prozent nominal gerechnet. Das sei zu wenig. Realistisch seien 2,5 bis 6 Prozent, wie eine Betrachtung der vergangenen 20 Jahre zeige.

Als einen weiteren Punkt kritisiert der Nabu die in der Hauser-Studie betrachteten Maßnahmenzusammenstellungen für die Modellgebäude. Zum Beispiel sei die Kombination einer Außenwanddämmung, Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,24 W/(m²K), mit Fenstern, U = 0,95 W/(m²K), praxisfern und führe letztlich mit zur vermeintlichen Unwirtschaftlichkeit intensiver Dämmung. Der Umweltverband hat den Energieberater und Prüfsachverständigen Hans-Stefan Müller mit einer <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren finanzen_beratung mueller-gutachten_mit_anlagen_270912.pdf _blank>eigenen Studie beauftragt.

Müller sagt, in diesem Beispiel sei der U-Wert der Außenwände zu hoch gewählt, der der Fenster dagegen zu niedrig. Eine stärkere Außenwanddämmung sei "eine besonders wirtschaftliche Maßnahme". U-Werte bis herunter zu 0,15 W/(m²K) ließen sich "fast in allen Bauweisen problemlos herstellen". In der Studie für den Nabu hat Müller sowohl für Neubauten als auch für Gebäude im Bestand Wand-Varianten mit 0,22 und 0,20 W/(m²K) für seine Berechnungen verwendet.

Bei Fenstern hält Hans-Stefan Müller einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) wiederum für unnötig streng. Er schlägt stattdessen 1,20 W/(m²K) vor. Dafür sei einerseits noch keine teure 3-fach-Verglasung nötig, andererseits entstehe ein heilsamer Zwang für die Hersteller, endlich Rahmen mit verringertem Wärmedurchgang zu entwickeln. Bei Fenstern mit 2-fach-Verglasung seien nämlich die Rahmen seit zehn Jahren fast nicht mehr verbessert worden.

Der Nabu belässt es nicht bei methodischer Kritik am EnEV-2012-Entwurf der Regierung und an baupraktischen Details der Begründung, sondern hat Energieberater Müller in seiner 20-seitigen Studie ein komplettes Alternativkonzept für die Anforderungen an Wohngebäude ausarbeiten lassen.

Die erste Zwischenstufe im Nabu-Konzept würde je nachdem, wann die Verordnung erlassen werden kann, schon 2012 oder Anfang 2013 greifen - rund zwei Jahre früher als nach den Vorstellungen der Regierung. Letztere wolle die U-Werte laut Nabu 2014 und 2016 verschärfen - nur für Neubauten - und sehe für 2020 keine weitere Stufe vor.

Der Nabu dagegen definiert Effizienzziele für 2020 (einheitlich für Neubau und Bestand) und leitet davon zwei Zwischenstufen für 2012 (oder 2013) und 2016 ab. Ausgangspunkt ist die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), in der bis spätestens 2021 "Niedrigstenergiehäuser" gefordert werden.

Der Nabu hat Müller die Studie auf ein Referenzgebäude für das Jahr 2020 ausrichten lassen, bei dem der auf die Gebäudenutzfläche bezogene spezifische Heizwärmebedarf Qh 21 kWh/(m²a)  für ein Mehrfamilienhaus und 26 kWh/(m²a) für ein Einfamilienhaus erreicht. Aus diesen Daten hat der Energieberater U-Werte für Wände und so weiter abgeleitet, die nach seiner Einschätzung praxisgerecht sind.

Vom Referenzgebäude 2020 ausgehend hat er rückschreitend zwei Zwischenstufen (2016 und 2012) ermittelt, bei denen die U-Werte des Referenzgebäudes jeweils um etwa 20 Prozent über der zeitlich späteren Stufe liegen. Das führt im Nabu-Konzept für 2012 beispielsweise zu einem U-Wert der Außenwände von 0,22 W/(m²K), also 21 Prozent weniger als nach der heute gültigen EnEV 2009 erlaubt.

Mit solchermaßen verschärften Dämmungsanforderungen hat der Energieberater eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für 2012 erstellt, und zwar mit den vom Nabu als angemessen erachteten Annahmen: Betrachtungszeitraum 40 Jahre (Neubau) beziehungsweise 25 Jahre (Bestand), Energiepreissteigerung nominal 2,5 bis 6,0 Prozent, Zinssatz 4,5 Prozent.

Danach sei das komplette Dämm-Paket (Verschärfung bei Außenwänden, Bodenplatte, Fenstern gemäß Diagramm) im Neubau ab einer jährlichen Energiepreissteigerung von 3,5 Prozent wirtschaftlich. Fenster mit U = 1,20 W/(m²K) rechneten sich bei 3,5 Prozent zwar als Einzelmaßnahme nicht, aber sie ziehen das Paketergebnis offenbar nicht unter die Wirtschaftlichkeitsschwelle.

Ulf Sieberg: "Natürlich würde das Bauen teurer werden für den Neubau. Wenn der Häuslebauer das Kapital stemmen kann, zahlt er das Gebäude länger ab. Ob der einen Kredit über 25 Jahre abzahlt oder über 28 Jahre, welche Rolle spielt das denn? Und wenn ich es nicht stemmen kann, dann habe ich halt 5 Quadratmeter weniger." Sieberg fordert jedenfalls für den Nabu, dass die derzeitigen Vorstellungen von Bau- und Umweltministerium zur EnEV 2012 nicht Wirklichkeit werden.

Von der schriftlichen Verbändeanhörung, mit der er Mitte Oktober rechnet, erhofft sich der Nabu-Mann allerdings nicht viel. Es könne sogar sein, dass der danach zu erwartende Kabinettsbeschluss im Bundesrat ganz scheitere, "oder dass man noch weniger macht, weil die Länder noch weniger wollen." Alexander Morhart / pgl

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