Mietminderung erst nach drei Monaten möglich

Mietrecht wird für energetische Sanierung geändert

Mietminderung ist bei energetischer Sanierung künftig erst nach drei Monaten möglich. Contracting-Kosten können auf die Mieter umgelegt werden.

Die Änderung des Mietrechts ist in einer ersten Lesung im Bundestag diskutiert worden. Die Reform enthält Änderungen, die die energetische Sanierung erleichtern sollen. Mieterbund und SPD warnen vor mehr Rechtsstreits bei Mietminderung. Vermieter können künftig energetisch sanieren, ohne dabei in den ersten drei Monaten eine Mietminderung durch den Mieter fürchten zu müssen. Erst wenn die Sanierung länger dauert, darf die Miete reduziert werden.

Das soll Vermieter zu Investitionen motivieren. Der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff kritisierte in der Debatte zur Mietreform, die Grenzen zwischen energetischer Sanierung und allgemeiner Modernisierung seien fließend. Das geplante Verbot der Mietminderung eröffne doch dem Mietstreit Tür und Tor. Die Grünen-Baurechtsexpertin Daniela Wagner warf der schwarz-gelben Koalition vor, sie wolle Mieterrechte abschaffen. Aus Sicht von Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten: ist es "ein Mietrechtsverschlechterungsgesetz. Mieterrechte werden abgeschafft."

Der Mieterbund tritt auch dafür ein, die generelle Umlagefähigkeit von Sanierungskosten abzuschaffen. Angemessener wäre es aus Sicht des Verbandes, die Umlage an den Energieeffizienzverbesserungen auszurichten. Außerdem sollten auch nach einer energetischen Modernisierung Mieterhöhungen immer nur im System der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich sein. "Für eine Übergangszeit käme ein befristeter Zuschlag in Betracht, der sich an der Energieeffizienzsteigerung, also an der Energiekostenersparnis, orientiert", so der Mieterbund.

Umstritten ist auch, dass es schwieriger ist als bislang, die Sanierung und damit Mieterhöhung abzuwenden wenn die Miethöhe nach der Sanierung nicht mehr tragbar sein wird.

Neben dem Verbot der Mietminderung bei energetischer Sanierung soll es das Gesetz auch ermöglichen, die Kosten für Contracting als Betriebskosten umzulegen. pgl

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