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Modernisierungsumlage soll auf den Prüfstand

Mieterbund: Energieeffizienz soll entscheidend sein

12.09.2012, 12:25

Der Mieterbund macht Front gegen die generelle Modernisierungsumlage: "Aus unserer Sicht muss diese Mieterhöhungsvorschrift ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen sollte im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete die energetische Qualität der Wohnung für die Bestimmung der Miete mitentscheidend werden", so Verbandspräsident Franz-Georg Rips.

Bis sich am Wohnungsmarkt, zum Beispiel über energetische Mietspiegel, eine Differenzierung nach Energieeffizienz-Standards ablesen lässt, muss nach den Vorstellungen des Deutschen Mieterbundes eine Übergangslösung gefunden werden. "Denkbar ist ein Zuschlag auf die heutige Kaltmiete, dessen Umfang von der konkreten Energie- und damit Heizkostenersparnis abhängt", so Rips.

Damit der Umfang einer Energieeinsparung Maßstab für die Höhe des Mieterhöhungszuschlags sein kann, müsste vor und nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

Aufhänger für die Stellungnahme ist die Debatte um die Mietrechtsnovelle. Die geht aus Sicht des Mieterbunds an den realen Problemen vorbei. Mieterinnen und Mieter müssen im Durchschnitt schon mehr als ein Drittel ihres Haushaltsnettoeinkommens für Miete und Energie zahlen. "Seit 2005 sind die Strompreise um 44 Prozent, die Heizkosten je nach Energieträgen zwischen 31 und 62 Prozent gestiegen. Energiewende und energetische Gebäudesanierung verteuern das Wohnen zusätzlich", so der Verband.

Das Mietrechtsänderungsgesetz trage zu einer weiteren Verteuerung der Wohnkosten bei und enthalte keine Regelungen für eine gerechte Verteilung der Modernisierungskosten, mahnt der Mieterbund. "Wir setzen darauf, dass im parlamentarischen Verfahren ab Ende September das Mietrechtsänderungsgesetz noch verhindert wird bzw. Korrekturen beschlossen werden, die dann tatsächlich notwendige und sinnvolle Änderungen beinhalten", sagte Rips.

Derzeit seien selbst für unwirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen oder Modernisierungen, die kaum Energie und damit kaum Heizkosten sparen, hohe Mieterhöhungen rechtlich zulässig. "Die Kosten der energetischen Modernisierung werden ungleich verteilt. Im Ergebnis zahlt allein der Mieter die Kosten. Die geltende Mieterhöhungsvorschrift ist außerdem schon dem Grunde nach falsch. Sie knüpft den Umfang der Mieterhöhung an die Kosten der Modernisierung, ohne zu fragen, ob die energetische Sanierung sinnvoll und erfolgreich war, ob tatsächlich Energie und damit Heizkosten eingespart werden", sagte der Mieterbund-Präsident. Quelle: DMB / pgl

 

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