Immobilienkauf wird ab 2012 in manchen Regionen teurer

Länder erhöhen Grunderwerbsteuer kräftig

Wer ab Oktober eine Immobilie kaufen will muss dafür vielerorts mehr Steuer bezahlen. ©  BKM

Bei der Grunderwerbsteuer bleiben nur Bayern, Hessen, Sachsen und Mecklenburg bei 3,5 Prozent. Alle anderen Länder verlangen mittlerweile mehr.

Mit nahezu gleichlautenden Begründungen sind Erhöhungen der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Gesetzesentwürfen vorgesehen und teilweise schon in der parlamentarischen Debatte. In Nordrhein-Westfalen soll die Erhöhung bereits zum 1. Oktober in Kraft treten. Auch in Baden-Württemberg ist das möglich.

Das Verbot struktureller Neuverschuldung ab dem Jahr 2020 lasse chronisch unterfinanzierten Ländern keine andere Wahl, so die Argumentation der Rot-Grünen und Grün-Roten Regierungen. Nordrhein-Westfalen will bereits ab dem 1. Oktober diesen Jahres mehr Geld durch die erhöhte Steuer einnehmen. Auch in Baden-Württemberg könnte das Gesetz bereits im Oktober 2011 in Kraft treten.

Der Grunderwerbsteuersatz werde in Baden-Württemberg von 3,5 Prozent auf 5 Prozent erhöht, erklärte  der neue SPD-Finanzminister Nils Schmid unlängst vor der Landespressekonferenz. Insgesamt würden Mehreinnahmen von rund 350 Millionen Euro jährlich erwartet. Ein entsprechender Gesetzesentwurf werde zunächst den Kommunen zur Anhörung zugeleitet. Die Gesetzesänderung trete frühestens im Oktober in Kraft. Grundstücksgeschäfte, die noch im September abgeschlossen würden, seien daher nicht mehr betroffen, erläuterte der Finanz- und Wirtschaftsminister abschließend.

In Rheinland-Pfalz soll die Grunderwerbsteuer erst zum 1. März 2012 um anderthalb Punkte auf dann fünf Prozent steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der Ende Juni von der rheinland-pfälzischen Landesregierung beschlossen wurde. "Wie in vielen anderen Bundesländern müssen wir diese Steuer erhöhen, um weiter erfolgreich auf dem Konsolidierungspfad zu bleiben. Das haben wir angekündigt und so werden wir es machen. Das Ziel des ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2020 behalten wir fest im Blick", sagte Finanzminister Carsten Kühl. "Länder wie Kommunen werden durch die Steuerpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung an die Grenze der Handlungsfähigkeit gedrückt. Bei der Grunderwerbsteuer haben wir als Land die einzige Möglichkeit, selbständig auf die angespannte Lage zu reagieren", erklärte Kühl weiter.

Wie man angesichts der finanziellen Lage in Ländern und Kommunen weiter Steuersenkungen das Wort reden könne, bleibe das Geheimnis der Bundesregierung. "Wir haben bewusst nicht den Jahresbeginn als Datum der Erhöhung gewählt. So hat der Steuerbürger Zeit, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen", vergab Kühl zumindest ein Trostpflaster. Im vergangenen Jahr hat das Land knapp 200 Millionen Euro an Einnahmen durch diese Steuer verbucht.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die beim Erwerb eines Grundstückes anfällt. Sie war bis 2006 bei 3,5 Prozent gedeckelt. Bereits zum 1. Januar 2011 haben Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und das Saarland Erhöhungen der Grunderwerbsteuer beschlossen. Seit April 2011 liegt die Steuer in Thüringen ebenfalls bei 5 Prozent. Das soll Einnahmen in Höhe von 22 Millionen Euro jährlich mehr bringen. Niedersachsen nimmt 4,5 Prozent. Im Saarland liegt die Grunderwerbsteuer bei 4 Prozent. Die CDU- beziehungsweise CSU-regierten Länder Bayern, Hessen und Sachsen sowie das CDU/SPD-geführte Mecklenburg-Vorpommern bleiben bei 3,5 Prozent.

Die Erhöhung trifft besonders diejenigen, die ein Haus samt Grundstück kaufen. Wer nur das Grundstück kauft und später darauf baut, zahlt die Steuer nur auf den Boden. Wer hingegen Grundstück und Haus zusammen erwirbt, hat Pech: Dann sind je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 Prozent für den Gesamtpreis fällig. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro sind das mindestens 10.500 Euro, für ein Grundstück im Wert von 80.000 Euro nur mindestens 2.800 Euro.

Den Immobilienverbänden gefällt die Steuererhöhung nicht. Sie fordern eine Kompensation. So erklärte etwa der Landesverband Freier Immobilienunternehmen in Baden-Württemberg, dass wegen der stark gestiegenen Erwerbskosten für Bauherren und Wohnungskäufer die Einkommensgrenzen, die zur Inanspruchnahme der Fördermittel des Landes einzuhalten sind, angehoben werden müssten.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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