Planer und Bauherren müssen andere Daten vorlegen

KfW weist Energiebilanzen nach DIN 18599 zurück

Vor der Sanierung muss für KfW-Kredite der Effizienzstandard berechnet werden. Bild: KfW

Die KfW erkennt bis auf weiteres keine Berechnungen nach der DIN 18599 für die Programme Effizient Bauen und Effizient Sanieren mehr an.

Die KfW hat erklärt, dass sie Berechnungen zur Gebäudeenergieeffizienz nach der DIN 18599 nicht mehr anerkennt. Der Grund ist, dass die Ergebnisse stark voneinander abweichen, je nachdem mit welchem Programm die Berechnungen erfolgen.

Mit den Berechnungen werden Nachweise erbracht, dass die Energieeinsparverordnung eingehalten und bestimmte für die Förderung notwendigen Effizienzstandards bei Neubau und Sanierung beachtet werden.

Die Ursache der Ungenauigkeiten: Die entsprechenden Normen sind häufig so stark interpretationsbedürftig, dass die Softwarepakete, die damit rechnen, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Die KfW hat sich deshalb entschlossen, für ihre Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen keine Berechnungen mehr anzuerkennen, die mit dieser Norm gerechnet worden sind.

In Einzelfällen "kann es erforderlich sein, dass wir Neuberechnungen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 anfordern", gab die KfW jetzt bekannt. Bedarfsorientierte Energieausweise für Wohngebäude können derzeit wahlweise entweder gemäß DIN 4108 und DIN 4701 oder gemäß DIN 18599 erstellt werden. Für Nichtwohngebäude gibt es diese Wahlmöglichkeit aber nicht. Nachweise müssen gemäß DIN 18599 erstellt werden. Für Wohngebäude wurde das Verfahren mit der EnEV 2009 zugelassen. Bislang erlaubte vereinfachte Möglichkeiten sind entfallen.

Für Privatleute und Unternehmen, deren Neubauten oder Sanierungen mit der jetzt beanstandeten Norm berechnet worden sind, können die Auswirkungen gravierend sein. Wenn Neuberechnungen gemacht werden müssen, bedeutet dies zumindest erneuten Planungsaufwand, möglicherweise werden auch die angestrebten Normen nicht erreicht, die für günstige Kredite notwendig sind.

"Sollte die KfW wirklich die Berechnung nachfordern und Kunden eventuell in eine schlechtere Effizienzhaus-Kategorie einordnen oder zum Erreichen des eingereichten Effizienzhausstandard bauliche Mehraufwendungen notwendig sein, ist viel Abstimmungsbedarf nötig", fürchtet Dieter Bindel, Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH in Baden-Württemberg.

"Das Problem ist, dass die Energieeinsparverordnung so kompliziert ist", moniert Corinna Merzyn, Geschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). Für die Bauherren sei das kaum zu durchschauen, sie "gehen mit der Rechtsunsicherheit nach Hause", sagt Merzyn.

Klar ist, dass in der jetzigen Situation Mehraufwand entsteht. Energieberater Dieter Bindel rechnet mit einem Aufwand zwischen vier und acht Stunden für die Nachberechnung. Wenn Bauherren beim Vertragsabschluss nicht aufgepasst haben, bleiben sie möglicherweise auf den Kosten für diese Neuberechnung sitzen. "Bei Abschluss eines Bauvertrags sollte man auf jeden Fall jemand engagieren, der unabhängig agiert", rät Merzyn. Und um auf der sicheren Seite zu sein darauf bestehen, dass derjenige, der die Berechnungen durchführt, eine Berufshaftpflicht hat. "Die muss in solchen Fällen einstehen", sagt Merzyn. Bauherren sollten sich sogar eine aktuelle Vesicherungsbescheinigung zeigen lassen, meint Merzyn. Außerdem solle man alle Absprachen schriftlich festhalten und juristisch prüfen lassen. Nur dann sei man sicher auch das zu bekommen was man sich vorstelle.

Im konkreten Fall kann die Neuberechnung auch für die Planer bitter werden. "Den Mehraufwand  wird in der Regel der Energieberater selbst tragen müssen", schätzt Bindel. Auch die Softwarehersteller, deren Produkte divergierende Ergebnisse liefern, müssen nun nacharbeiten und sich in Berlin noch einmal erklären lassen, wie nach Meinung der Bundesregierung die Regeln korrekt auszulegen sind.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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