KfW- und Bafa-Mittel sind bei Erneuerbaren koppelbar
21.01.2013, 07:30
Mit einem Programm für den Umstieg zu Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien schließt die KfW eine Lücke. Im Gegensatz zu den bisherigen Mitteln aus der Förderung von Einzelmaßnahmen ist ab 1. März 2013 eine Kombination mit Mitteln aus dem Marktanreizprogramm möglich. Nach der Aufstockung der Förderung aus dem Marktanreizprogramm des Bafa im August 2012 ist dies der zweite Baustein, um den Umstieg auf Erneuerbare im Wärmebereich zu forcieren.
Neu ist die Kombinationsmöglichkeit der Zuschüsse des Bafa und des staatlich vergünstigten KfW-Kredits. Das war bislang nicht erlaubt und könnte einen Impuls für Wärmepumpen, Pellet-Heizungen und Solarthermie bringen. Sie ist nur bei dem neuen KfW-Programm 167 möglich.
Anträge können sowohl Besitzer von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden als auch Käufer von sanierten Häusern oder Eigentumswohnungen sein. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für das Gebäude eine Heizungsanlage vor dem 10. Januar 2009 installiert wurde.
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung kleiner Heizungsanlagen entsprechend den Kriterien des Bafa. Förderfähig sind thermische Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche, Biomasseanlagen zwischen 5 kW und 100 kW sowie Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW.
Förderfähig sind neben den Kosten für das Heizsystem auch die Ausgaben für Nebenarbeiten wie Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich sowie Planung und Begleitung durch einen Energieberater. Die KfW empfiehlt, vor der Sanierung eine Energieberatung durch einen unabhängigen Experten durchführen zu lassen. Sie empfiehlt dafür die von der Dena geführte Liste, lässt jedoch auch andere Experten zu. Die Kammern und Ingenieure führen nach wie vor eine eigene Liste für ihre Mitglieder. Diese haben sich jedoch teilweise auch bei der Dena registrieren lassen.
Die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker erfolgen. Bei einer Kombination darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Das ist bei der Beantragung des KfW-Kredits zu berücksichtigen.
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