Kommunen können ab Oktober Anträge stellen

KfW fördert Sanierung im Nichtwohnungsbereich stärker

Unternehmen und Kommunen können ab Juni beziehungsweise Oktober auf bessere Förderung der KfW bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden zurückgreifen.

Ab dem 1. Juli 2015 fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Wir wollen bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Hierzu brauchen wir weitere Effizienzfortschritte im Gebäudebereich und zwar nicht nur bei den Wohngebäuden, sondern auch bei gewerblichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen. Deshalb unterstützen wir mit der neuen KfW-Förderung Unternehmen und Kommunen bei energieeinsparenden Bauinvestitionen und schließen damit eine Lücke."

Unternehmen und Kommunen profitieren von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Vorrangiges Ziel ist die Erhöhung der Energieeffizienz. Auch beim Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energiebedarf setzen KfW und BMWi gemeinsam sehr deutliche Investitionsanreize.

Gewerbliche Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe die Förderkredite im "KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren" ab dem 1. Juli 2015 über ihre Hausbanken beantragen. Ab 1. Oktober 2015 werden dann Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen die Möglichkeit haben, auch energieeffiziente Neubauten über die KfW fördern zu lassen.

Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur wird von da an noch einmal spürbar verbessert, zum Beispiel werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5 Prozent für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt. Quelle: KfW / pgl

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