Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Pro Wohneinheit gibt es von der KfW 100.000 Euro

Höhere Fördersummen für Sanierung ab August

Höhere KfW-Kredite für Sanierung gibt es ab August. © B. Baumann

Die KfW erhöht ab 1. August die Kreditsummen und Tilgungszuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren.

Wer sein Haus mit einem Kredit der KfW aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (KfW-Programm 151/152) energetisch optimieren will, kann ab dem 1. August auf eine höhere Fördersumme zurückgreifen. Der Maximalbetrag steigt dann von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass der Bauherr das Gebäude auf das Niveau eines Effizienzhauses nach den Kriterien der KfW bringt.

Gleichzeitig gibt es höhere Tilgungszuschüsse. Ein Tilgungszuschuss ist der Teil eines Kredits, der nicht zurückbezahlt werden muss. Er kann je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags und höchstens bis zu 27.500 Euro pro Wohneinheit betragen. Das bedeutet, dass mehr als ein Viertel des Darlehensbetrags nicht zurückbezahlt werden muss.

Sachverständige müssen Konzept erstellen

Eine Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Sachverständigen für die Erstellung des Sanierungskonzepts und die anschließende Baubegleitung. Der Sachverständige ist für das energetische Gesamtkonzept inklusive der Planung der Luftdichtheit zuständig. Er muss prüfen, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind, soll bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten bei der Sanierung helfen und die Durchführung der Bauarbeiten überwachen. Außerdem ist die Baubegleitung mit 50 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro sowie vorherige Vor-Ort-Beratung förderfähig.

Für Bauherren, die selbst über genügend Mittel für eine Sanierung verfügen, gibt es ab dem 1. August 2015 im KfW-Programm einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro für eine Wohneinheit, maximal zwei Wohneinheiten sind förderfähig. Alle bisherigen Zuschüsse werden um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden, hier kann der Zuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Neu ist auch das Datum, ab dem Gebäude gefördert werden können. Mit dem 1. August 2015 sind alle Wohngebäude förderfähig, deren Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es Neues. Ab 1. August reicht für die Beantragung von KfW-Zuschüssen eine einzige De-minimis-Erklärung durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle Vermieter der WEG. Das Beibringen einer schriftlichen De-minimis-Erklärung eines jeden einzelnen vermietenden Wohnungseigentümers ist nicht mehr notwendig. Wohnungseigentümergemeinschaften sind bislang noch zurückhaltend bei der Gebäudesanierung. Das soll sich durch Vereinfachungen bei der Kreditvergabe ändern.

Will man bei der Sanierung Erneuerbare Energien integrieren, gibt es dazu nach wie vor unterschiedliche Möglichkeiten. Möglich ist es, die Mittel aus dem Marktanreizprogramm zu nutzen. Das sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Dann darf die vom Bafa geförderte Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpe nicht über die KfW finanziert werden. Die Lösung: Man finanziert die restliche Sanierung, etwa von Dämmung oder Fenstern, über einen KfW-Kredit und holt sich zusätzlich die Bafa-Mittel für die Integration der Erneuerbaren. Eine solche Kombination von Maßnahmen und Finanzierungstöpfen ist zulässig. Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage sind dann nicht mehr Bestandteil der KfW-Finanzierung.

Kombination von Bafa-Mitteln und KfW-Förderung ist teilweise möglich

Möglich ist auch, sich einen Bafa-Zuschuss zu sichern und die Restkosten beim Umstieg auf Erneuerbare über einen Ergänzungskredit der KfW aus dem Programm 167 zu realisieren. Dabei darf die Summe aus Kredit und Zuschuss die Gesamtkosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen.

Es gibt unter Umständen außerdem die Möglichkeit, einen KfW-Kredit aus dem Bereich der Einzelmaßnahmenförderung Effizient Sanieren zum Heizungstausch zur Integration Erneuerbarer zu nutzen. Voraussetzung ist dann, dass entweder eine neue effiziente Brennwert-Heizung, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- oder Fernwärme, Brennstoffzellen-Heizungen oder Gaswärmepumpen eingesetzt werden. Bei diesen Maßnahmen können Erneuerbare wie Biomasse, Wärmepumpen oder Solarthermie finanziert werden, wenn sie die genannten Heizungsanlagen ergänzen.

Nicht nur die Konditionen, auch die Abwicklung der KfW-Kredite hat sich bei einigen Banken geändert. Sie erfolgt nach wie vor über die Hausbank. Bei Postbank, Commerzbank, LBBW und der Deutschen Bank können Kunden schon im Beratungsgespräch erfahren, ob sie einen KfW-Kredit erhalten können. Das erleichtert die Planung des Hauskaufs. von Pia Grund-Ludwig

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