Zuschuss beträgt zwischen 200 und 500 Euro

Förderung für Sanierungsfahrplan steht

Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans in Baden-Württemberg gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser 200 Euro.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat jetzt die Förderkonditionen für den Sanierungsfahrplan veröffentlicht. Er löst das Förderprogramm Energiesparcheck ab, ist jedoch deutlich umfangreicher. Er wird auch auf die Erfüllung der Pflichtquote zur Integration Erneuerbarer bei Saneriungsprojekten entsprechend dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz angerechnet. Im Nichtwohnbereich gilt der Sanierungsfahrplan als komplette Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes. Die L-Bank nimmt jetzt Anträge entgegen.

Für die Erstellung von gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplänen (SFP) für Wohngebäude in Baden-Württemberg gibt es einen Zuschuss pro Gebäude in Höhe von 200 Euro bis maximal 500 Euro. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es 200 Euro. Die Kosten liegen bei zirka 800 Euro. Für Gebäude mit drei bis acht Wohn­ein­hei­ten erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro je weiterer Wohn­ein­heit. Für Wohngebäude mit acht oder mehr Wohneinheiten gibt es maximal 500 Euro Zuschuss je Gebäude. Der Zuschuss darf 50 Prozent der Honorarkosten inklusive Mehrwertsteuer für die Erstellung des Sanierungsfahrplans nicht überschreiten. Der Beratungsvertrag zur Erstellung des SFP darf erst abgeschlossen werden, nachdem der Förderantrag gestellt wurde und der Zuwendungsempfänger den Zuwendungsbescheid der L-Bank erhalten hat.

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg soll den Zustand eines Gebäudes analysieren und den Eigentümern eine kompakte und übersichtliche Information an die Hand geben. Er zeigt die notwendigen Sanierungsschritte, die richtige Reihenfolge und den besten Zeitpunkt zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf. Darüber hinaus informiert er über die geschätzten Kosten, die möglichen staatlichen Zuschüsse, die hiermit voraussichtlich erzielbaren Energie- und Kosteneinsparungen sowie die Verbesserung des Wohnkomforts.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind Ausstellungsberechtigte für den Sanierungfahrplan entsprechend der entsprechenden Verordnung. Das heißt, dass die Zuschüsse zunächst an die jenigen gehen, die den Sanierungfahrplan erstellen. Sie geben das dann an die Auftraggeber weiter. Sie müssen dazu die Honorarkosten in den Rechnungen absetzen. Der Beratungsempfänger bezahlt nur die reduzierten Honorarkosten.

Als Beratungsempfänger kommen Gebäudeeigentümer (natürliche Personen), Erbbauberechtigte, Wohneigentümergemeinschaften (WEG), von Gebäudeeigentümern beauftragte Dritte sowie Gebäudebesitzer als Mieter oder Pächter in Abstimmung mit dem Gebäudeeigentümer in Betracht.

Die L-Bank wickelt die Förderung im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ab. In einem Antrag sind Zuschüsse für mehrere Sanierungsfahrpläne zusammengefasst. Insgesamt können pro Antrag Zuschüsse in Höhe von mindestens 1.000 Euro und höchstens 3.000 Euro beantragt und gewährt werden. Die Stellung mehrerer Anträge ist zulässig. Ein neuer Antrag kann jedoch erst wieder gestellt werden, wenn für den gleichen Zuwendungsempfänger höchstens zwei Anträge vorliegen, für die noch keine vollständigen Verwendungsnachweise eingereicht wurden. Das Förderprogramm ist bis Ende 2020 aufgelegt. Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg / pgl

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