Architekten und Ingenieure bleiben bei eigenem Verzeichnis

Expertenliste für Energieberater ab Juni verbindlich

Die Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes zur Gebäudesanierung wird ab Juni 2014 verbindlich.

Wer als Sachverständiger für die KfW-Programme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren beraten will, muss sich ab 1. Juni 2014 in der Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen, die von der Dena verwaltet wird. Der Start der Verbindlichkeit der Liste war wiederholt verschoben worden. Sie soll sicherstellen, dass bei der Vergabe staaatlich subventionierter Kredite und Zuschüsse Qualitätsstandards eingehalten werden.

Für die Eintragung in die Expertenliste müssen Energieberater ausstellungsberechtigt für Energieausweise sein und eine umfassende Weiterbildung nachweisen. Möglich sei bei einem entsprechenden Hochschulabschluss auch der Nachweis über den Eintrag von Referenzen.

Energieberater, die in der Expertenliste nur in der Kategorie "Förderprogramme des Bafa" eingetragen sind, können ab dem 1. Juni 2014 die Online-Anwendung für die Zwecke der Vor-Ort-Beratung nutzen, aber keine Bestätigungen oder Anträge für die KfW-Förderprogramme ausdrucken.

Architekten- und Ingenieurkammern kritisieren die Führung der Listen durch die Dena und haben ihre Mitglieder in eigene Expertenlisten eingetragen. Viele Architekten und Ingenieure sind aber mittlerweile nicht nur in den Listen ihrer Kammern, sondern auch in der Liste der Dena vertreten. 117pgl

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