Sanierungen mit Beratung sind effizienter

Expertenhilfe spart Energie

Mit Unterstützung von Experten kann Energie eingespart werden. © Pixelio/Onigbanjo

Die Energieeinsparung bei der energetischen Sanierung fällt doppelt so hoch aus, wenn ein Energieberater in Anpsruch genommen wird.

Die Unterstützung durch Energieberater bringt zählbaren Nutzen. Mit Beratung fällt die Energieeinsparung bei energetischen Sanierungen fast doppelt so hoch aus wie ohne, so das Ergebnis einer Studie des Sozialforschungsinstituts forsa im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Hausbesitzer, welche die Hilfe eines Gebäudeenergieberaters in Anspruch genommen hatten, kamen auf Einsparungen von durchschnittlich 27 Prozent. Ohne Energieberater lag der Mittelwert bei 16 Prozent. Befragt wurden 1.000 Haushalte.

Schließlich kann die energetische Sanierung – zum Beispiel mit Passivhauskomponenten – sehr komplex sein. "Wer ohne fachliche Beratung saniert, riskiert Fehler und nicht erschlossene energetische Einsparpotenziale", sagt Rainer Schüle von der Energieagentur Regio Freiburg. Die Baubegleitung solle deshalb wie bei jeder Sanierung von zertifizierten Gebäudeenergieberatern ausgeführt werden. Wer sie hinzuziehe, bekomme am Ende eine bessere Qualität.

Der Bauherren-Schutzbund weist jedoch daraufhin, dass für die Beratung im Vorfeld einer energetischen Sanierung seit Juli 2012 neue Richtlinien existieren. Zuschüsse wurden erhöht. Allerdings muss der Vor-Ort-Bericht zu einem Wohngebäude Mindestanforderungen entsprechen.

Ein KfW-Effizienzhaus ist zwingend anzustreben. Bundesförderprogramme müssen berücksichtigt werden, Landes- oder regionale Förderungen sind hinzuzuziehen. Statt des Energieverbrauchs ist jetzt der Energiebedarf verpflichtende Grundlage des energetischen Konzepts.

Größere Freiheit herrscht bei der Aufnahme erneuerbarer Energien ins Sanierungsprogramm - Biomasse, Solar- oder andere Energiequellen müssen nicht mehr explizit ausgewiesen werden. Nicht mehr möglich sind eine Nachbesserung des Berichts und damit eine nachträgliche Förderung.

 

Der Energieberater ist verpflichtet, nach Bestandsaufnahme und Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und daraus folgend einen Sanierungsfahrplan zu entwickeln. Der Beratungsbericht muss klar und übersichtlich aufgebaut sein. Enthält er nur allgemeine Erläuterungen, Tabellen, Grafiken und Berechnungen genügt er den neuen Maßstäben eines objektbezogenen Beratungsberichtes nicht mehr. Hauseigentümer sollten überprüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen verständlich und nachvollziehbar sind.

Das Förderprogramm steht Privatpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen offen. Gefördert wird die Beratung bei Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Dabei wird die Vor-Ort-Beratung für ein Ein- bis Zweifamilienhaus mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro bedacht, für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten mit maximal 500 Euro.

Darüber hinaus können eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro gefördert werden. Anträge sind vor Beratungsbeginn vom Energieberater beim BAFA zu stellen. mst

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