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Verbände sind in der Anhörung bis zum 12. November gefragt

Entwurf zur Änderung der EnEV liegt jetzt vor

22.10.2012, 00:00

Person hält einen Energieausweis in der Hand.

Immobilienanzeigen werden künftig Auskunft über die Art des Energieausweises geben. © Dena

Bundesbauministerium und Bundeswirtschaftsminsterium haben den Verbänden ihren Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung vorgelegt. Diese können bis 12. November Positionen formulieren. Es handelt sich um einen zwischen beiden Ministerien abgestimmten Entwurf. Von der Bundesregierung in Gänze ist er noch nicht abgesegnet. Mittlerweile ist fraglich, ob die Novelle noch 2013 alle parlamentarischen Hürden nehmen kann.

Parallel dazu wird auch das Energieeinspargesetz geändert. Es soll künftig unter anderem konkrete Definitionen zum von der EU-Gebäuderichtlinie geforderten Niedrigstenergiegebäude enthalten.

Vorgesehen ist bislang, dass im Neubau der Jahresprimärenergiebedarf in zwei Schritten um jeweils 12,5 Prozent sinken und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um 10 Prozent besser werden muss. Für den Bestand sind keine Änderungen vorgesehen. Das ist wie erwartet deutlich weniger als im Integrierten Klima- und Energieprogramm umd im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehen.

Verschärft wird die Aushangpflicht des Energieausweises bei öffentlichen Gebäuden. Sie gilt auch für "sonstige" öffentliche Gebäude wie Hotels oder Kinos. Außerdem muss in Immobilienanzeigen stehen, welchen Energieausweis ein Haus oder eine Wohnung hat, wie Bedarf oder Verbrauch aussehen und welcher Energieträger genutzt wird.

Festgelegt ist zumindest auf dem Papier die stärkere Kontrolle der Einhaltung der EnEV. Das ist eigentlich Ländersache und könnte entweder neuen Streit über die Finanzierung der Kontrollen bringen oder dazu führen, dass diese Überprüfungen so selten bleiben wie bislang.

Als Übergangsregelung wird das Deutsche Institut für Bautechnik zumindest für einen Teilbereich in die Pflicht genommen. Es soll in den nächsten drei Jahren als Registrierstelle für diejenigen dienen, die einen Energieausweis ausstellen dürfen. Danach müssen die Länder das übernehmen.

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