Kreditnehmer müssen korrekte Umsetzung unterschreiben

Energieberater brauchen Berater-Haftpflicht

Bauherren sollten bei Energieberatern nachfragen, ob die per Haftpflicht gegen Fehler in der Beratung versichert sind.

Viele staatliche Förderprogramme zur Gebäudesanierung setzen Beratung voraus: Nur wer sich vor einer Baumaßnahme vom Experten ausführlich informieren lässt und zur Ausführungskontrolle einen Fachmann hinzuzieht, der bekommt Zuschüsse oder günstige Darlehen. Aber was passiert, wenn ein Experte falsch berät? Dann haben Bauherren oft schlechte Karten, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB).

Unter Umständen müssen sie Zuschüsse zurückzahlen, im schlimmsten Fall ermittelt der Staatsanwalt wegen Subventionsbetrug gegen sie. Die meisten öffentlich geförderten Bau- und Sanierungsprogramme setzen heute eine Beratung voraus. Je komplexer die Maßnahmen, umso höher der Beratungsaufwand. In einigen Fällen bezuschusst beispielsweise die bundeseigene KfW sogar die Honorare der unabhängigen Berater. Dafür müssen die Berater aber auch besonders qualifiziert sein.

Inzwischen gibt es für alle erdenklichen Aufgaben spezielle Qualifikationen. So können sich beispielsweise freie Architekten und beratende Ingenieure zu Energieberatern fortbilden. Das sind langwierige Zusatzausbildungen, die die Kammern anbieten und überwachen. Danach dürfen die Planer den Energienachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) führen. Dieser Nachweis gehört heute zu allen Planungs- und Bauunterlagen, genauso wie etwa die Statik.

Wollen Bauherren beim Neubau oder der Sanierung Bundesmittel in Anspruch nehmen, müssen die Berater sich zusätzlich in die sogenannte Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eintragen lassen. Das kostet Geld. Teuer, weil zeitaufwändig, sind in der Regel auch die Dokumentationen, die die Experten für die öffentlichen Mittel anlegen müssen. Dafür müssen die Bauherren bezahlen. Manche Bauherren suchen deshalb nach preiswerten Alternativen – oder verzichten auf Beratung und Zuschüsse.

Beratung ist aber immer sinnvoll, denn Bauherren sind in der Regel Laien und stehen dem großen Angebot auf dem Bausektor meist hilflos gegenüber. Welche Heizung ist nun beispielsweise die beste? Und ist die Erneuerung der Heizung auch wirklich das Beste für Haus und Geldbeutel der Bauherren? Diese Fragen müssen vor der energetischen Sanierung geklärt werden.

Der Berater hilft weiter – vorausgesetzt, er informiert firmen- und produktneutral über das gesamte Spektrum der Sanierungsmöglichkeiten. Wer sich nur vom Heizungsbauer beraten lässt, der bekommt wahrscheinlich auch nur eine neue Heizung angeboten und zwar aus dem Angebot der Firma. Ob neue Fenster, moderne Solartechnik oder eine Dämmung vielleicht besser zum bauphysikalischen Gefüge der Immobilie passen würden, diskutiert der Heizungsbauer eher nicht.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Als Energieberater qualifizierte Handwerker dürfen auch beraten, wenn es um manche Fördertöpfe geht. Was passiert, wenn sie falsch beraten? Sind sie dann ausreichend versichert? Was, wenn die KfW nachträglich die Maßnahme prüft – was sie sich ausdrücklich vorbehält – und anschließend die Fördermittel zurückverlangt, weil die Ausführung nicht den Förderrichtlinien entspricht? Haftet dann der Handwerker für den Schaden, der durch seine falsche Beratung entstanden ist? Ist er dafür haftpflichtversichert?

Nach VPB-Erfahrung sind am Markt viele aktiv, die gerade für den Fall der fehlerhaften Beratung nicht ausreichend haftpflichtversichert sind. Geht dann etwas schief, kann der Bauherr seine Berater zwar auf Schadensersatz verklagen, aber ob er das Geld, das ihm vielleicht zugesprochen wird, je sieht, ist fraglich. Auch bei freien Architekten und beratenden Ingenieuren deckt die obligatorische Haftpflichtversicherung nicht immer die falsche Beratung mit ab. Eine solche, auch Beratung umfassende Haftpflicht, haben in der Regel nur ausgewiesene Berater.

Der VPB rät: Bauherren und Sanierungswillige sollten ihre Berater gleich am Anfang nach der entsprechenden Haftpflichtversicherung fragen und sich die Police zeigen lassen. Bauherren müssen auch noch auf etwas anderes achten: Sie müssen nämlich mit ihrer Unterschrift bescheinigen, dass alle Fördermittel korrekt verwendet wurden. Ist das nicht der Fall, droht Ärger.

Besteht sogar der Verdacht, die Bauherren könnten von der fehlerhaften Beratung oder Umsetzung gewusst und die Mittel dennoch kassiert haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Subventionsbetrug. Und das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Quelle: VPB / pgl

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