Sanierungsstau bei selbst genutztem Eigentum soll sich auflösen

Eigentümergemeinschaften sollen mehr Geld erhalten

Wohnungseigentümergemeinschaften sollen einfacher an KfW-Mittel kommen und einen eigenen Fördertopf bekommen, so der DDIV.

Auf ihrer letzten Bauministerkonferenz haben die Bundesländer die Bundesregierung gebeten zu prüfen, inwieweit die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) vereinfacht werden kann.

Dem voraus ging ein einstimmiger Beschluss aller Bundesländer. Im Koalitionsvertrag heißt es zum Thema: "Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wollen wir aufstocken, verstetigen und deutlich vereinfachen". In der Entwurfsfassung der Koalitionsarbeitsgruppe war noch die Rede davon "für Wohnungseigentümergemeinschaften Erleichterungen bei der Beantragung der Fördermittel [zu] prüfen".

"Wir begrüßen den Beschluss der Bauministerkonferenz außerordentlich", sagt Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Deutschen Dachverbands der Immobilienverwalter. "Ohne verbesserte Antragsbedingungen für WEG werden wir die energetische Sanierung im Bestand nicht voran bringen und die Energiewende im Gebäudebereich droht zu scheitern."

Derzeit werden nur rund sechs Prozent der Fördermittel aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" an WEG ausgereicht. Nicht zuletzt führt dies neben anderen Faktoren zu einem enormen Sanierungsstau. Während durchschnittlich drei Prozent aller Wohnungen als vollmodernisiert gelten, sind es bei Eigentumswohnungen gerade einmal 1,7 Prozent. Und das obwohl diese fast jede vierte Wohnung in der Bundesrepublik auf sich vereinen.

Neben der Möglichkeit einer Entschlackung bei Beantragung bestehender KfW-Förderprogramme durch WEG, sollte nach Meinung des DDIV auch geprüft werden, ob es nicht sinnvoll ist, einen Fördertopf ausschließlich für WEG bereitzustellen, der neben Sanierungsmaßnahmen auch den altersgerechten Umbau als gemeinsame Förderung zulässt. Um energetische Sanierungen und den altersgerechten Umbau voranzubringen, fordert der DDIV für Immobilienverwaltungen auch eine KfW-Sondervergütung ähnlich der eines Energieberaters. "Immobilienverwalter begleiten Umbau- und Sanierungsprozesse in den Gemeinschaften über einen langen Zeitraum und koordinieren diese Projekte. Es wäre angemessen, hier eine Anerkennung und eine Motivationsspritze auszureichen. Denn oft sind es auch Verwalter die derartige Prozesse anstoßen. Damit wäre es neben angepassten Förderbedingungen auch möglich, die WEG-Sanierung und die Energiewende insgesamt voranzubringen", so DDIV-Präsident Heckeler abschließend. Quelle: DDIV / pgl

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