Mietminderung bei energetischer Sanierung wird schwerer

Bundesrat winkt neues Mietrecht durch

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Mietrechts durchgewinkt.

Experten hatten damit gerechnet, dass die Mietrechtsreform vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss weitergeleitet wird. Vor allem aufgrund der jüngsten Vorstöße von Peer Steinbrück, Stephan Weil und Frank-Walter Steinmeier lag diese Vermutung nahe. Nun hat das Gesetz den Bundesrat passiert und kann in Kraft treten.

"Damit hat sich doch noch die wohnungspolitische Vernunft durchgesetzt", kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Entscheidung der Länderkammer. Er begrüßte, dass die rot-grün regierten Länder mit ihren Änderungsvorschlägen letztlich gescheitert seien.

Auch der Verband der Immobilienunternehmen GdW begrüßt die Novelle im Grundsatz. Ungenügend sei aber noch die Regelung zum sogenannten Wärmecontracting. "Hier wurde ganz klar eine Chance vertan, die zu deutlichen Energieeinsparungen geführt hätte in dem eine einfach durch eine komplizierte Regelung ersetzt wurde", so der GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Darüber kritisiert die Wohnungswirtschaft im GdW die nun beschlossene Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren auf nunmehr 15 Prozent in drei Jahren für Ballungsgebiete. "Wir befürchten, dass Vermieter deshalb weniger in den Bestand investieren, was letztlich auch zum Nachteil der Mieter ist", so Gedaschko.

Eine Verhinderung der Novelle wäre erst mit einer rot-grünen Mehrheit in der Länderkammer möglich gewesen. Die gibt es aber erst nach einer Regierungsbildung in Niedersachsen.

Die von SPD und Bündnis90/Die Grünen regierten Länder wollten über den Bundesrat erreichen, dass sich die jährliche Miete nach Modernisierungen nicht mehr um elf, sondern nur noch um neun Prozent der Modernisierungskosten erhöhen darf. Zudem wollten sie die Mietpreissteigerungen im Zuge von Neuvermietungen auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Mietminderung bei energetischen Modernisierungen ist künftig erst nach drei Monaten möglich. 117pgl

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