Erleichterung für Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros

BMWi verbessert Bürgschaftsbedingungen für Energiespar-Contracting

Der Bürgschaftshöchstbetrag für Energiespar-Contracting-Vorhaben wird ab Januar 2016 auf 2 Millionen Euro erhöht.

Mit Unterstützung des Bundes und der Bundesländer erleichtern und erweitern die 16 Bürgschaftsbanken ab Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedingungen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. So sind bei Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen, Bürgschaften bis zu einem Höchstbetrag von 2 Millionen Euro statt wie bisher 1,25 Millionen Euro möglich.

Laut Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz das Ziel gesetzt, dem Energiespar-Contracting zu mehr Verbreitung in der Praxis zu verhelfen. Daher sollen konkrete Hemmnisse beseitigt werden, die der Nutzung des Instruments insbesondere für kleine Energieeffizienzprojekte im Wege stehen. "Mit den beschlossenen Änderungen erleichtern wir es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, aus Energiesparen ein Rendite- und Geschäftsmodell zu machen", so Machnig.

Die Bundesregierung, die Bundesländer und Bürgschaftsbanken haben sich darauf verständigt, die Vergabe von Bürgschaften für Contracting-Vorhaben zu erleichtern und auszuweiten. Die Bearbeitung bei den Bürgschaftsbanken wird durch Standardisierung vereinfacht: So haben die Bürgschaftsbanken einen Contracting-Mustervertrag für kleine Betriebe und Handwerksunternehmen entwickelt. Dies dient dazu, für kleine und mittlere Unternehmen die Finanzierungsmöglichkeiten für Energiespar-Contracting-Vorhaben zu verbessern und ihnen so zu erleichtern, Dienstleistungen als Energiespar-Contractor anzubieten.

Abgesichert werden können sowohl Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen wie Handwerksbetriebe oder auf Haustechnik spezialisierte Ingenieurbüros, die als Energiespar-Contractoren Effizienzmaßnahmen vorfinanzieren, als auch Avale (Übernahme der Eventualhaftung durch die Bank) zugunsten des Contractors oder seines Kunden. Anträge können ab Januar 2016 gestellt werden.

Beim sogenannten Energiespar-Contracting identifiziert der Auftragnehmer (Contractor) für seinen Kunden mögliche Effizienzmaßnahmen, finanziert sie vor und setzt sie um. Zudem garantiert er feste Kosteneinsparungen in den Folgejahren. Aus diesen Kosteneinsparungen zahlt der Kunde den Contractor. So können erhebliche Effizienzverbesserungen ohne bilanzielle Belastung des Kunden umgesetzt werden. Zur Vorfinanzierung der Effizienzmaßnahmen kann der Contractor Bürgschaften von den Bürgschaftsbanken für seine Investitionen erhalten. Quelle: BMWi / sth

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.