Mehr als die Hälfte aller Immobilienanzeigen ohne Energieausweis

Beim Energieausweis ist der Verstoß die Regel

Die Mehrheit der Immobilienanzeigen wurde in den ersten drei Monaten des Jahres noch ohne Energie-Daten veröffentlicht.

Eine Auswertung von Immobilienanzeigen belegt, dass mehr als die Hälfte der Immobilienanzeigen im ersten Quartal 2015 ohne vorgeschriebene Energiekenndaten waren.

Schon seit mehr als einem Jahr ist die Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf Pflicht. Das hat Vermieter und Verkäufer von Immobilien bislang kaum interessiert. Das belegt eine jetzt vorgelegte aktuelle Auswertung der Empirica-Systeme GmbH von Anzeigen für deutsche Immobilien­ im ersten Quartal 2015. Für deutlich mehr als die Hälfte aller Angebote lag demnach kein Energieausweis vor.

Zu ähnlichen Ergebnissen kam die Deutsche Umwelthilfe bei einem Jahresrückblick: Nur bei 38 Prozent der Immobilienanzeigen und bei 25 Prozent der Besichtigungen genügen die Wohnungsanbieter ihrer Informationspflicht mit dem <link finanzierung-beratung energieausweis.html _self energieausweis>Energieausweis. Der Verband bemängelte außerdem, dass die Länder ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen.

In 44 Kreisen und kreisfreien Städten lag der Anteil an angebotenen Mietwohnungen bei der Empirica-Systeme erfassten Daten aus dem ersten Quartal 2015 ohne Energieausweis sogar über 80 Prozent. Das muss sich ändern, seit 1. Mai werden Bußgelder verhängt. Ob allerdings auch der Vollzug erfolgt wird die Praxis zeigen müssen.

Auffällig häufig vertreten sind bei den Energieausweis-Ignoranten Kreise in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die Spitzenreiter sind der Landkreis Vulkaneifel und der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit über 91 Prozent, gefolgt vom Kreis Merzig-Wadern mit knapp über 90 Prozent. Die wenigsten Verstöße finden sich in den ostdeutschen Kreisen und kreisfreien Städten. In Gera haben nur 28 Prozent aller Mietangebote keinen Energieausweis; in Chemnitz und Altenburger Land liegen die Werte bei knapp über 30 Prozent.

Die Quoten scheinen auf den ersten Blick zu überraschen – auf den zweiten Blick wird eine deutliche Beziehung zur Anbieterstruktur deutlich: Im Osten ist der Mietmarkt durch gewerbliche Vermieter geprägt, in Rheinland-Pfalz eher durch Privatvermieter. Doch auch diese haben einen Energieausweis vorzulegen. Unter den gewerblichen Anbietern liegt die Quote fehlender Energieausweise bei rund 40 Prozent, unter den Privatanbietern hingegen bei knapp 90 Prozent.

Im Vergleich der Objektangaben gewerblicher Anbieter von Mietwohnungen führen die Kreise Kusel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Südwestpfalz, Kaiserslautern und Merzig-Wadern die Liste der potenziellen Pflichtverletzer mit jeweils über 85 Prozent an. Besonders regelkonform läuft es hingegen in Dortmund, Weiden i.d. Opf., Weilheim-Schongau, Neustadt a.d. Waldnaab, Wesermarsch und dem Spitzenreiter Kiel. Unter den Top-7 Immobilienmärkten liegen die meisten potenziellen Verstöße gegen die Vorlagepflicht mit knapp 50 Prozent in Stuttgart vor, gefolgt von Frankfurt am Main mit mehr als 40 Prozent. In Berlin und Düsseldorf lassen sich die wenigsten Verstöße beobachten.

Enthalten sein müssen in einer Immobilienanzeige der im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr, der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung und das Baujahr des Gebäudes. Spätestens bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung muss das Dokument dem Interessenten ohne Aufforderung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss muss der Käufer oder Mieter es unverzüglich bekommen.

Nach wie vor gibt es verbrauchs- und bedarfsorientierte Energieausweis. Ein Bedarfsausweis ist für alle Neubauten vorgeschrieben, ebenso für ältere Gebäude, die aber nach dem Stichtag noch einmal erheblich modernisiert oder erweitert wurden. Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Ausweis ab dem 1. Oktober 2008 ausgestellt wurde und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss es meist auch einen bedarfsorientierten Ausweis geben. Eine Ausnahme sind Häuser, die später noch einmal nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 modernisiert wurden.

Bei allen anderen Gebäuden haben Eigentümer die Wahl, ob sie sich nun einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis anfertigen lassen. Ausgestellt werden darf das Dokument nur von qualifizierten Fachleuten. pgl

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