Laufende Kontrolle auch bei Eigentumswohnungen sinnvoll

Bauverträge werden oft nicht kritisch hinterfragt

Bauträger bieten am Wochenende im Baugebiet Infostände an. © Ben Baumann

Das Immobiliengeschäft boomt. Die meisten Bauherren unterschreiben die Bauverträge ohne kritische Nachfragen, beobachtet der VPB.

Das Immobiliengeschäft boomt, in den großen Städten gehen vor allem Eigentumswohnungen weg wie die sprichwörtlichen warmen Semmeln. Die meisten Bauherren unterschreiben die Bauverträge ohne weitere, kritische Nachfragen, beobachtet der Verband Privater Bauherren (VPB). Dabei birgt gerade der Kauf beim Bauträger Risiken, die Bauherren kennen sollten.

Rund 6.000 Eigentumswohnungen entstehen allein in Hamburg jedes Jahr. Auch andere Kommunen in der Bundesrepublik wachsen rasant. "Dabei ist die Verkaufsmethode alles andere als verbraucherfreundlich“, kritisiert Herbert Oberhagemann vom VPB. Nach Einschätzung des Verbandes können sich die Bauträger ihre Käufer aussuchen. Dazu bieten sie beispielsweise Wohnungen am Wochenende an Infoständen mitten im Baugebiet an. Die Leute stehen Schlange, und wer Glück hat, der bekommt eine Wohnung.

"Bauträger, die große Wohnblöcke errichten, haben kein Interesse daran, sich im Vorfeld mit kritischen Bauherrenfragen auseinanderzusetzen", weiß Oberhagemann. Sie müssen es auch gar nicht, solange der Andrang so groß ist und die Käufer bedingungslos alles akzeptieren, betont der Leiter des Hamburger VPB-Büros.

Dabei wäre es ideal, wenn Käufer den Vertragsentwurf vor der Unterschrift vom unabhängigen Experten prüfen ließen. Dazu haben sie 14 Tage Zeit. Bei der Vertragskontrolle fallen zum Beispiel Lücken im Angebot auf. Selbst wenn die Käufer entschlossen sind, die Wohnung zu kaufen, erfahren sie dann wenigstens, worauf sie sich einlassen. Gerade der Kauf vom Bauträger birgt besondere Gefahren: Bleibt der Bau wegen Insolvenz stecken, kann der Käufer einerseits nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne sein bisher gezahltes Geld zu riskieren.

Andererseits kann ihn die Bank des Bauträgers mit der Auszahlung des Gegenwerts der Bauruine abspeisen, egal, wie viel er tatsächlich schon bezahlt hat. So oder so kann der Käufer die Wohnung also gegen seinen Willen und mit Verlust verlieren. Deshalb ist es wichtig, vorab Vertrag und vor allem Zahlungsplan prüfen zu lassen und Abschlagszahlungen wirklich nur entsprechend dem Baufortschritt zu überweisen.

Käufer sollten bei Verträgen Puffer einplanen

Auch Einzugstermine sind für Bauherren sehr wichtig, denn sie richten ja ihre Pläne danach, etwa die Kündigung der alten Mietwohnung und den Umzug. Verzögerungen sind jedoch Usus: "Acht Wochen gelten da leider als völlig normal. Das sollten Käufer deshalb grundsätzlich als Puffer einplanen", empfiehlt der Experte.

In der Regel melden sich Käufer von Eigentumswohnungen beim unabhängigen Bausachverständigen aber erst, wenn es auf der Baustelle hakt. Wenn sie am Wochenende vorbeischauen und merken, der Bau kommt nicht voran, obwohl sie schon viel Geld überwiesen haben. Oder wenn sie feststellen, ihre Sonderwünsche werden ignoriert. Ein klassisches Beispiel hierfür sind die Steckdosen: Viele Bauherren machen sich Mühe mit der individuellen Planung. Wird die dann ignoriert, werden sie stutzig.

Baumängel sollten zügig moniert werden

Gemeinsam mit dem Käufer gehen Bausachverständige über die Baustelle und prüfen, ob sein Verdacht zutrifft. Ist das der Fall, geht dem Bauträger ein Protokoll zu mit der Bitte um Erledigung. Oft klappt das, mitunter auch nicht. "Etablierte Firmen sind natürlich eher auf ihren guten Ruf bedacht und bemühen sich, Mängel zu beheben", weiß Bauherrenberater Oberhagemann. "Stellt sich eine Firma stur, raten wir dem
Bauherrn auch schon einmal, einen Baurechtsanwalt einzuschalten."

Bis zur Bauabnahme kommen so, je nach Objekt drei bis vier Baukontrollen zusammen. "Wichtig ist die Abnahme des Sondereigentums", erläutert Herbert Oberhagemann. Sind die während der Bauzeit beanstandeten Mängel bis dahin nicht behoben, rät der Experte dazu dazu, die Wohnung nur unter Vorbehalt abzunehmen. Damit wahren Bauherren ihr Recht auf Nachbesserung. Die laufende Baukontrolle gilt dem gesamten Gebäude. Als Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft
stehen die Käufer auch für das Gemeinschaftseigentum gerade. Quelle: VPB / bba

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