Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert

Baubranche besteht auf Steuerbonus für Sanierung

Die Baubranche fordert, dass nach der Ablehnung der steuerlichen Vergünstigungen bei Sanierung durch den Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen wird.

Die Ablehnung des "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden" durch den Bundesrat ist bei den rund 300.000 Betrieben des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks auf Unverständnis gestoßen. Das Gesetz sah die Möglichkeit vor, Ausgaben für die Sanierung von Gebäuden abzuschreiben. Die Ländervertreter hatten unter anderem argumentiert, dass die Länder die Hauptlast der Steuerminderung zu tragen hätten. Ihre Forderung war Kompensation der Steuerausfälle durch die Bundesregierung. "Die von allen Beteiligten gewollte Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam bewältig werden kann. Daher haben auch die Länder eine Mitverantwortung, die Sanierungsquote zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland zu steigern", argumentiert nun der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, in Briefen an die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentinnen der 16 Bundesländer. Er wirbt für die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens.

"Der Einstieg in die Energiewende muss jetzt gelingen. Dabei ist jeglicher Investitionsattentismus im Bereich der energetischen Gebäudesanierung zu vermeiden", schreibt Schneider weiter. Er erinnert auch daran, dass der Finanzausschuss wie auch der Umweltausschuss des Bundesrates die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen hatten.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hatte es begrüßt, dass sich Bund und Länder am 3. Juni 2011 einvernehmlich auf die Grundzüge der Energiewende verständigt haben. Neben einem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie war dabei auch die Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebestand vorgesehen. Um eine deutlich verbesserte Energieeffizienz im Gebäudebestand zu erreichen, seien verschiedene Förderinstrumente notwendig. Kredite wie auch Zuschüsse durch die KfW-Förderbank zielten auf andere Investorengruppen als eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen dies tue. Alle drei Instrumente sind aber notwendig. "Derart angeregte Bauinvestitionen schaffen Arbeitsplätze im regional ansässigen mittelständischen Bau- und Ausbauhandwerk und stärken maßgeblich die Binnenkonjunktur, wodurch zusätzliche Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generiert werden", erläuterte Schneider die Wirkung von Investitionsanreizen. Quelle: Bundesvereinigung Bauwirtschaft/pgl

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