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Hilfestellung dient Energieberatern und Bauherren

Bafa stellt Musterberatungsbericht online

05.06.2011, 00:00

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bafa ist für die Vergabe von Zuschüssen zur energieeffizienten Sanierung im Rahmen des Marktanreizprogramms verantwortlich. Außerdem vergibt es Zuschüsse zur Energieberatung im Rahmen von Sanierungsprojekten. Dazu hat die Behörde einen Musterberatungsbericht online gestellt. Er soll zeigen, wie ein Bericht aussehen kann, der Tipps für die Sanierung eines Bestandsgebäudes enthält. Diese Vorlage kann Energieberatern Anhaltspunkte geben, wie sich die Berichte so erstellen lassen, dass auch die Bauherren als Laien sie verstehen können und eine wirkliche Entscheidungsgrundlage für ihre Sanierungsvorhaben bekommen. Bauherren vermittelt er eine Vorstellung davon, was sie von einem solchen Bericht erwarten können. Außerdem gibt es auf der Seite des Bafa ein Glossar, das die wichtigsten Begriffe im Zusammenhang mit der Beratung erläutert

Eine Beratung mit Bafa-Zuschuss können natürliche Personen, rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs und juristische Personen in Anspruch nehmen. Sonstige Einrichtungen sind antragsberechtigt, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

Der Zuschuss wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem Bafa verantwortlich ist, ausgezahlt, dieser gibt ihn an den Beratungsempfänger weiter. Bezahlt werden 300 Euro für Ein-/ Zweifamilienhäuser und 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung gibt es 50 Euro extra.

Thermografieaufnahmen zum Entdecken von Wärmelecks mit einer Wärmebildkamera oder Blower-Door-Tests zur Überprüfung der Luftdichtigkeit können zusätzlich gemacht und extra bezuschusst werden. Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung ist nicht möglich. Für thermografische Untersuchungen gibt es einen Bonus in Höhe von 25 Euro pro Thermogramm bis zu 100 Euro. Für die Integration einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezahlt das Bafa einen Bonus in Höhe von 100 Euro. Der gesamte Zuschuss ist auf 50 Prozent der Beratungskosten begrenzt. pgl

 

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