Anträge teilweise bis 2014 möglich

Baden-Württemberg verlängert Klimaschutz-Plus

Die Förderung nach dem Klimaschutz-Plus-Programm in Baden-Württemberg wurde teilweise bis 2014 verlängert.

Baden-Württemberg verlängert die Antragsfristen für das Förderprogramm Klimaschutz-Plus. Im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm, im Allgemeinen Beratungsprogramm sowie im Vereinsprogramm ist jetzt teilweise eine Antragstellung bis 2014 möglich.

Das Umweltministerium unterstützt die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg länger als ursprünglich geplant. Dazu hat es einige Fristen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus geändert: Anträge im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm können nun bis 30. November 2013 gestellt werden. Das Allgemeine Beratungsprogramm sowie alle Teile des Vereinsprogramms sind noch bis 31. März 2014 geöffnet. Von der Verlängerung profitieren kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden sowie Vereine. Der kommunale Programmteil für Gemeinden, Städte und Landkreise bleibt hiervon unberührt.

Im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm werden Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Nichtwohngebäuden im Südwesten gefördert. Dazu gehören unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle oder die Installation regenerativer Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Antragsberechtigt sind KMU, kirchliche Einrichtungen, Krankenhäuser und gewerbliche Antragsteller. Letztere sind nur dann antragsberechtigt, wenn zudem der Jahresumsatz 50 Millionen Euro unterschreitet und sie weniger als 250 Beschäftigte haben. Neue Antragsfrist ist der 30. November 2013.

Ebenfalls an KMU, kirchliche Einrichtungen, Krankenhäuser und gewerbliche Antragsteller richtet sich das Allgemeine Beratungsprogramm. Hier werden Energieberatungen und die Initiierung überbetrieblicher Energieeffizienztische bezuschusst. Neue Antragsfrist ist hier der 31.03.2014.

Vereine können eine Förderung im Rahmen des Programms Klimaschutz-Plus erhalten, wenn sie eingetragene, gemeinnützige Vereine (e.V.) ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, zum Beispiel Profisport-Abteilung oder Gaststätte, sind. Ihre Jahresbilanzsumme darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Neben Maßnahmen, die zur energetischen Erneuerung der Vereinsgebäude beitragen, werden auch Energieberatungen gefördert. Neue Antragsfrist für Vereine ist der 31. März 2014.

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus bemisst die finanzielle Förderung für investive energetische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden an der Höhe des eingesparten Kohlendioxid-Ausstoßes. Für jede über die Lebensdauer einer Maßnahme vermiedene Tonne CO2 wird ein Zuschuss von 50 Euro gewährt. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro. Kommunen können 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Krankenhäuser 15 Prozent, Vereine 40 Prozent. Das Programm gliedert sich auf in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise sowie deren Mehrheitsgesellschaften, das Allgemeine Programm für Unternehmen, Kirchen und Krankenhäuser sowie das Programm für Vereine. Alle Programmlinien enthalten ein CO2-Minderungsprogramm für investive Maßnahmen, ein Beratungsprogramm und ein Programm für innovative, modellhafte Projekte. Quelle: KEA / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.