Baden-Württemberg passt EWärmeG an EnEV 2009 an
Gebäudeenergieberater leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung von Gesetzesinitiativen wie der zweiten Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg, die zum 1.1.2010 in Kraft tritt. Das machte Landesumweltministerin Tanja Gönner (CDU) in ihrer Rede auf dem 11. Herbstforum Altbau 2009 am 18. November 2009 in Stuttgart deutlich, das vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums veranstaltet worden ist.
Baden-Württemberg nimmt bei der Umsetzung des EWärmeG bundesweit eine Führungsrolle ein. So müssen im Ländle ab dem 1. Januar 2010 auch in Altbauten zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird. Für die Erfüllung dieser Anforderung sieht das Gesetz mehrere Alternativen vor, beispielsweise auch die Verbesserung der Wärmeschutzmaßnahmen, also die Dämmung des Gebäudes. "Daher ist die fachliche Beratung der Hauseigentümer für die Umsetzung enorm wichtig", betonte Gönner und stellte klar: "Die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Wärme entfällt nicht, wenn der Auftrag zum Heizungstausch bereits 2009 erteilt wurde. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Austausches."
Betroffen von der Regelung ab Januar 2010 sind Gönner zufolge rund 50.000 Gebäude – das ist die Anzahl der zentralen Heizungen, die im Land durchschnittlich pro Jahr ausgetauscht werden. Entscheiden sich die Eigentümer anstelle des Einsatzes von erneuerbaren Energien für Wärmeschutzmaßnahmen, dient als Maßstab für die Erfüllung derzeit noch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007: Für Neubauten müssen die Anforderungen der EnEV an den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust um 30 Prozent unterschritten werden.
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