"Energiewende muss machbar und bezahlbar sein"

Architekten votieren gegen scharfe EnEV-Novelle

Gegen eine Verschärfung der EnEV, für steuerliche Abschreibung und Zuschüsse für KfW-verbilligte Darlehen in Höhe von 2 Milliarden Euro votiert die Bundesarchitektenkammer.

Die Bundesarchitektenkammer hat sich auf ihrer Jahreskonferenz gegen eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung ausgesprochen. Sie fordert zu dem eine "Energiewende mit Augenmaß". Für Grundbesitzer, Immobilieneigentümer und Bauherren ebenso wie für Mieter und Kommunen müsse die Energiewende machbar und bezahlbar sein, so der Beschluss der Versammlung.

Die Architekten sehen die energetische Gebäudesanierung, energieeffizientes Bauen und landschaftsverträgliche Energie-Produktion als Schlüsselbereiche, in deren Mittelpunkt das Gebäude wie auch integrative Planungskonzepte zu Energieeffizienz und Energieerzeugung stehen. Die Umgestaltungen müssten finanzierbar sein, der Aufwand, um den Energiebedarf im Neubau oder durch Sanierungen im Bestand zu senken,  in einem sinnvollen wirtschaftlichen Verhältnis zum Herstellungsaufwand stehen.

Außerdem müsse mehr über energetische Maßnahmen aufgeklärt und für sie geworben werden. Dazu gehören aus Sicht der Architekten auch Themen wie Baukultur, Landschaftsverträglichkeit, quartiersbezogene Energie- und Gestaltungskonzepte, Infrastruktur bis hin zu Altersgerechtigkeit.

Da die Grenzen der Wirtschaftlichkeit im Gebäudebereich bereits mit der EnEV 2009 erreicht seien, fordert die Kammer die Bundesregierung auf, auf Verschärfungen und unnötige Bürokratie in der Novelle EnEV 2012/2013 zu verzichten.

Die Kammer spricht sich zudem dafür aus, Energieeffizienz und den Umstieg auf Erneuerbare im Gebäudebereich gleich zu gewichten. Um die Energiesparziele zu erreichen, sei zudem eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebereich von 2 Prozent notwendig. Daher plädiert die Bundesarchitektenkammer dafür, "das energieeffiziente Bauen und Sanieren durch steuerliche Anreize zu fördern und die KfW-Förderprogramme auf ein Volumen von jährlich mindestens 2 Milliarden Euro aufzustocken und diese ebenso wie die Städtebauförderung zu verstetigen." Quelle: BAK / 117pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.