Schnell Entschlossene haben billigere Kredite sicher

Anträge für Einzelmaßnahmen jetzt möglich

Auch für Einzelmaßnahmen gibt es jetzt wieder vergünstigte Kredite. © Roto

Ab sofort sind wieder Anträge bei der KfW auf staatlich subventionierte Kredite und Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm möglich.

Ab dem 1. März 2011 gibt es wieder zinsvergünstigte KfW-Kredite für Einzelmaßnahmen in der Sanierung, die den Energieverbrauch vermindern. Den Ausstellern der Fachmesse ISH, die Mitte März ihre Pforten öffnet, passt das gut ins Konzept und könnte die zuletzt nicht gerade berauschende Nachfrage nach Brennwertheizungen, Wärmepumpen, Pellet-Heizungen oder Lüftungssystemen wieder in Schwung bringen.

Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite gibt es für Maßnahmen, die Dämmung optimieren wie eine Sanierung der Außenhülle inklusive dem Austausch von Fenstern oder neue und sanierte Heizungs- und Lüftungssysteme. Die relevanten KfW-Programm-Nummern sind 151 und 152.

Die technischen Anforderungen sind um 20 Prozent verschärft. Durch die Sanierung müssen die Kriterien des Effizienzhauses 55 erreicht oder unterschritten werden. Finanziert werden die Maßnahmen mit einem Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Als Zuschuss gibt es fünf Prozent der Investitionskosten und maximal 2500 Euro pro Wohneinheit. Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten. Das können Erneuerung der Fensterbänke oder die Prüfung der Luftdichtheit sein.

Der Antrag erfolgt über die Hausbank und muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Anträge können Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten, Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften stellen. Die Eigentümer müssen in diesen Fällen natürliche Personen sein. Anträge können auch von Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümern kommen.

Geändert wird ab März 2011 das Berechnungsverfahren. Bislang wurde bei Änderungen an der Gebäudehülle der Wärmedurchgangswiderstand des neuen Dämmstoffs berücksichtigt. Nun muss der U-Wert für das gesamte Bauteil inklusive der neuen Dämmung erreicht werden. Außerdem ist die Einbeziehung eines Bausachverständigen vorgeschrieben. Gefördert wird im Zusammenhang mit der Sanierung über die Programm-Nummer 431 die professionelle Baubegleitung während der Sanierung in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis zu 2.000 Euro. Bezuschusst wird aber nur die Begleitung von Baumaßnahmen. Energieberatung fördert das Bafa.

Ebenfalls eingeführt wird zum 1. März eine endfällige Kreditvariante mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren. Bei endfälligen Krediten werden nur Zinsen und keine Kreditraten bezahlt.

 

Im Falle der Heizungserneuerung ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Zuschusses und eines Zuschusses des Bafa oder eines Kredits im "KfW-Programm Erneuerbare Energien" im Rahmen des Marktanreizprogramms für dieselbe Heizungskomponente nicht möglich. Wichtig zu beachten ist auch, dass seit Anfang 2011 der Steuernachlass für Handwerkerleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden darf, wenn vergünstigte Kredite oder Zuschüsse beantragt werden.

Der Verband Privater Bauherren weist außerdem darauf hin, dass in diesem Programm ein Sachverständiger die "Angemessenheit der Maßnahmen" bestätigen muss. Das kann sich lohnen, weil der Sachverständige bei der Gelegenheit auch prüft, ob die Hausbesitzer bei ihrer Sanierung eventuell sogar einen höheren Effizienzhausstandard erreichen können und dafür dann auch bessere Förderkonditionen gelten.

Neben der Finanzierung über die KfW gibt es die Möglichkeit, alternativ und teilweise auch ergänzend auf regionale und lokale Zuschüsse und Kredite zur Sanierung zurückzugreifen.

Eine gute Botschaft für soziale Einrichtungen, die ihr Gebäude sanieren wollen, ist auch die Verbesserung der Fördermöglichkeiten im Programm "Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung", die ab April 2011 erfolgen wird. Die bisher bestehende Beschränkung auf Gebäude der Bildungsinfrastruktur wird aufgehoben. Künftig kann die energetische Sanierung aller Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, die Träger der zu sanierenden Gebäude sind. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt. Möglich ist die Förderung von Maßnahmen, die dazu dienen, den Standard der derzeit gültigen EnEV 2009 zu erreichen.

 

Möglich ist zudem auch die die bessere Förderung anspruchsvollerer Sanierungen. Sofern nach einer Komplettsanierung 85 Prozent des in der EnEV 2009 genannten Höchstwerts für den Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten nicht überschritten wird, ist die Förderung auf Basis der KfW-Effizienzhausstufe 85 möglich. Dafür steht ein Förderbetrag von bis zu 600 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche zur Verfügung. Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 muss der in der EnEV 2009 genannte Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten eingehalten werden. Der Transmissionswärmeverlust darf künftig 115 Prozent des errechneten Wertes für ein Referenzgebäude nicht übersteigen. Ausnahmen sind bei denkmalgeschützten Gebäuden möglich, müssen aber vorab durch einen Sachverständigen der KfW geprüft werden.

Die Zinsbindungsfrist wird künftig einheitlich 10 Jahre betragen und damit der Dauer der Zinsverbilligung durch den Bund entsprechen.

Auch bei Kommunen wurde eine Verbesserung der Fördermöglichkeiten im Programm "Energieeffizient Sanieren  Kommunen" (Programm-Nr. 218) ab 1. April 2011 vorgenommen. Künftig kann die energetische Sanierung aller Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur gefördert werden. Damit bietet dieses Programm jetzt auch günstige Finanzierungsmöglichkeiten zum Beispiel für die energetische Sanierung von Rathäusern, städtischen Kultureinrichtungen, Gemeindezentren und anderen kommunalen Gebäuden. Ausgeschlossen sind Wohngebäude. Auch hier ist die Förderung nach den Standards Effizienzhaus 100 und Effizienzhaus 85 möglich.

Bei allen Maßnahmen gilt wie in den vergangenen Jahren: Sie können so lange bewilligt werden wie das Geld aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm reicht. Wer sicher gehen will, sollte die Anträge also möglichst bald unter Dach und Fach bringen.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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