Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 wird 2016 eingestellt

Ab August höhere KfW-Kredite für Gebäudesanierung

Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 entfällt 2016. © Berres

Informationen zu Veränderungen der KfW-Programme zur Gebäudesanierung

Bereits auf den Berliner Energietagen vor einer Woche hatte die KfW Verbesserungen der Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung angekündigt, ohne allerdings Details zu nennen. Nun liegen EnBauSa.de konkrete Informationen zu den geplanten Änderungen vor. Danach erhöht sich der Förderkreditbetrag für KfW-Effizienzhäuser in den Programmen Energieeffizient Sanieren 151/152 von 75.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit. Die Erhöhung gilt für Anträge, die ab dem 1. August 2015 bei der KfW eingehen. Damit berücksichtige die KfW aufwendige Vorhaben von privaten Eigentümern an Ein- und Zweifamilienhäusern, denen sie weiterhin eine 100-prozentige Förderung für ihre energetische Sanierung anbieten möchte, heißt es aus den Reihen der Förderbank.

Außerdem wird der förderfähige Gebäudebestand erweitert. Förderfähig sind zukünftig - analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA - energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt beziehungsweise die Bauanzeige erstattet wurde. Bislang war das Stichdatum der 1. Januar 1995. Die Produktverbesserungen zum Förderhöchstbetrag und Gebäudebestand werden analog auch für den Investitionszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren (430) umgesetzt. Details dazu gibt es laut KfW in Kürze.

Weitere Änderungen betreffen die Liste der Energieeffizienz-Experten, in der die Sachverständigen gelistet sind, die für eine Förderung aus dem Programm Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) eingebunden werden müssen. Hier gibt es ab sofort die neue Kategorie Einzelmaßnahmen in der Energieeffizienz-Expertenliste. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, dass Experten sich ausschließlich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen eintragen. Für diese Experten vereinfachen sich die Relistinganforderungen, da diese sich auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen beziehen. "Wir versprechen uns hiervon einen weiteren Anschub für die Sanierung auf Basis von Einzelmaßnahmen", so die KfW.

Für Energieberater interessant sein dürfte außerdem die Ankündigung, dass für Anträge ab dem 1. April 2016 die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Baubegleitung" (431) gefördert wird.

2016 wird die KfW-Förderung dann nochmals angepasst. Hintergrund ist, dass ab dem 1. Januar 2016 gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2014 eine 25-prozentige Verringerung des zulässigen Primärenergiebedarfs bei Neubauten in Kraft tritt. Der Neubaustandard nach EnEV entspricht also ab 2016 nicht mehr wie bisher dem Referenzgebäude, sondern ist primärenergetisch 25 Prozent besser als das in der EnEV vorgegebene Referenzgebäude.

Da sich das Referenzgebäude hinsichtlich der in der EnEV beschriebenen Ausstattung nicht ändert, verändern sich auch die bekannten KfW-Effizienzhausstandards nicht, die sich auf das Referenzgebäude beziehen. Das heißt, ein Gebäude, das heute nach KfW-Effizienz-Hausstandard 55 gebaut oder saniert wird, erfüllt auch 2016 immer noch die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55.

Vor diesem Hintergrund wird die in den letzten Jahren überaus erfolgreiche Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 2016 eingestellt. Bis 31.3.2016 können Bauherren über ihren Finanzierungspartner noch einen Förderantrag bei der KfW einreichen. Mit der Förderzusage stellt die KfW die Mittel für drei Jahre zum Abruf bereit. Neu eingeführt wird der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus, der ab dem 1. 4.2016 mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten wird. Er soll die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördern, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird.

Für das KfW-Effizienzhaus 55 bietet die KfW wir zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren an ("KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten"). Dabei können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen. Über die konkrete Höhe der Tilgungszuschüsse für die Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus werde rechtzeitig vor Programmstart informiert, so die Förderbank. Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. von Silke Thole

 

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