Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Keine einheitliche Rückstufung als ungefährlicher Abfall

Umweltminister bei HBCD-Dämmung weiter uneins

Noch gibt es keine Regelung zum Umgang mit HBCD-haltiger Alt-Dämmung in der Sanierung. © Ben Baumann

Die Umweltminister haben sich nicht auf eine Rückstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als ungefährliche Abfallart verständigt.

Die Umweltminister der Bundesländer haben sich bei der Umweltministerkonferenz nicht auf eine einstimmige Empfehlung zur Rückstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als ungefährliche Abfallart verständigt. Nach Informationen des Bundesumweltministeriums (BMUB) werden einige Bundesländer einen entsprechenden Rückstufungsantrag in den Bundesrat einbringen. Dieser wird sich dann auf seiner nächsten Sitzung am 16. Dezember 2016 damit befassen.

Das BMUB hat angekündigt, in der darauffolgenden Woche am 21. Dezember einen Kabinettsbeschluss zur Unterstützung der Initiative durch die Bundesregierung herbeizuführen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte zuvor mehrfach betont, dass sie die Einstufung des Polystyrols als gefährlichen Stoff für überzogen halte, denn bei fachgerechter thermischer Verwertung in den Müllverbrennungsanlagen gebe es weder schädliche Rückstände noch schädliche Emissionen.

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte im Vorfeld versucht, die Umweltminister von der Wichtigkeit einer Rückstufung zu überzeugen. Für ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx ist es ein "äußerst enttäuschendes Ergebnis." Von der EU sei eine Einordnung des HBCD als gefährlicher Stoff nicht vorgegeben: Dies sei allein dem vorauseilendem Gehorsam einiger Bundesländer geschuldet, die den Antrag in den Bundesrat eingebracht hatten. Quelle: ZVDH / pgl

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